- Von Redaktion
- 25.03.2015 um 20:07
Zum 15. April ändern die Sparkassen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Sie informierten ihre Kunden schriftlich darüber, dass sie die Provisionen von Drittanbietern – etwa den Fondsgesellschaften – einbehalten werden, um die Beratung weiterhin finanzieren zu können. Wer nicht fristgerecht widerspricht, erklärt sich mit den geänderten AGBs einverstanden.
Für den Kunden ändert sich damit nichts – auch bisher behielten die meisten Kreditinstitute, die nicht auf Honorarbasis arbeiten, die Provisionen für Fondsvermittlung ein. Trotzdem zeigen sich die Verbraucherschützer empört. Grund ist die Ausgestaltung des Schreibens, das die Sparkassen an ihre Kunden schickten. Denn die Kunden müssen den neuen AGBs nicht zustimmen – es reicht schon, wenn sie nicht fristgerecht widersprechen.
„Die Sparkassen greifen damit massiv in das bestehende Vertragsverhältnis ein“, zitiert die Wirtschaftswoche Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherschützerin rät zum Widerspruch.
Auch von Seiten der honorarbasierten Konkurrenz hagelt es Kritik. „Die Sparkassen wollen ihre Kunden dazu zwingen, generell auf ihnen zustehende Provisionen zu verzichten“, schreibt die Quirin Bank. „Mit diesen Schreiben, die von Kunden in der Regel kaum wahrgenommen werden, zeigen die Banken ihr wahres Gesicht“, sagt Quirin-Chef Karl Matthäus Schmidt. Er wirft den Sparkassen außerdem vor, Produkte aus dem eigenen Haus oder Fonds mit besonders hohen Provisionen zu bevorzugen.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) wehrt sich. Man sei auf Vertriebsvergütungen von Drittanbietern angewiesen um die Beratung finanzieren zu können, erklärt DSGV-Sprecher Alexander von Schmettow. Im Gegenzug böten sie Angehörigen aller sozialen Schichten Zugang zur Finanzberatung. Ohne Provisionen müssten die Anlageberater der Sparkassen Honorare von den Kunden verlangen. Diese würden sich vor allem Geringverdiener nicht leisten können.
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