- Von Redaktion
- 16.07.2013 um 14:03
Die Zustimmung der Branche zum im April verabschiedeten Honorarberatergesetz hält sich in Grenzen. Pfefferminzia fragte nach, was Berater konkret stört. Rüdiger Reinholz, Chef und Gründer von Reinholzcapital, hat mehrere Kritikpunkte.
Pfefferminzia: Was halten Sie von dem „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ allgemein? Ist es geeignet, zu einer flächendeckenden Etablierung der Honorarberatung in Deutschland beizutragen?
Rüdiger Reinholz: Es braucht nicht immer den Gesetzgeber. Eine klare Definition des Begriffs Honorarberatung durch die Rechtsprechung würde schon genügen. Der bisherige Ansatz der Legislative ist in der Praxis nur sehr schwer umsetzbar. Die flächendeckende Etablierung der Honorarberatung wird dadurch eingeschränkt, dass die von einem guten Finanzberater benötigte Vergütung zu relativ hohen Honoraren gerade bei kleineren oder mittleren Anlagebeträgen führen würde.
Pfefferminzia: Wie sehen Sie die Unterteilung in zwei Berufsbilder: Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlageberater?
Reinholz: Sie funktioniert in der Praxis nicht – das versteht kein Kunde.
Pfefferminzia: Und der Verbot der Mischmodelle bei der Vergütung?
Reinholz: Ist nicht wünschenswert. Pure Honorarberatung möchten wir nur für Kunden mit größeren Anlagevolumen anbieten. Für kleinere Beträge sind solche Modelle für den Kunden unattraktiv – da fährt er mit klassischen Vergütungsmodellen besser.
Pfefferminzia: Glauben Sie, dass es in Deutschland langfristig auf eine Abschaffung der Provisionsberatung hinaus läuft, wie es bereits in Ländern wie den Niederlanden der Fall ist?
Reinholz: Eher unwahrscheinlich. Wer würde dann noch eine gute und differenzierte Beratung für Kleinanleger anbieten?
Pfefferminzia: Wie schätzen Sie die Zahlungsbereitschaft der Kunden ein? Werden die „Otto-Normalkunden“ bereit sein, für die Beratungsleistungen entsprechend zu zahlen oder siegt die „Geiz ist geil“-Mentalität?
Reinholz: Kunden mit größeren Volumen sehen da kein Problem – setzen sie es doch ins Verhältnis zu Ihrer Anlagesumme und dem wirtschaftlichen Ergebnis. Aber die Kleinanleger, mit ihren Sparplänen werden eine solche Rechnung in der Regel nicht akzeptieren.
Pfefferminzia: Das Honorarberater-Gesetz gilt derzeit nur für Finanzanlagen. Einige Branchenvertreter regen an, ein ähnliches Gesetz im Versicherungsbereich einzuführen, da andernfalls ein Berater bei demselben Kunden sowohl Honorar verlangen, als auch Provisionen kassieren könnte. Was halten Sie davon?
Reinholz: Grundsätzlich richtig – bei aller Skepsis. Wenn schon, denn schon. Sonst würden erstaunlich viele Kunden plötzlich wieder Lebensversicherungen verkauft bekommen.
Pfefferminzia: Einige Branchenvertreter schlagen außerdem vor, eine Gebührenordnung einzuführen. Finden Sie das sinnvoll?
Reinholz: Nein. Das ist der Versuch die Diskussion mit dem Kunden an dieser Stelle im Keim zu ersticken. Lieber ohne Gesetzgeber. Das kann der Markt regeln.
Pfefferminzia: Glauben Sie, dass sich Netto-Tarife auf dem Markt durchsetzen werden?
Reinholz: Unwahrscheinlich. Letztlich will der Kunde manchmal gar nicht wissen, welche Kosten und Gebühren manches Produkt mit sich trägt. Auch der Pulli bei Benetton oder das Auto bei BMW kommen nicht ins Fenster mit einem Nettoherstellungspreis zuzüglich ausgewiesener Händlermarge.
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