- Von Redaktion
- 31.03.2025 um 12:27
Eine gute Beratung in Finanzangelegenheiten von Soldatinnen und Soldaten ist nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern für die gesamte Gesellschaft von hoher Bedeutung. Soldaten übernehmen in ihrem Dienst erhebliche Risiken, um nationale und internationale Sicherheit zu gewährleisten.
Wenn Soldatinnen und Soldaten optimal versorgt und finanziell abgesichert sind, trägt das nicht nur zu ihrer individuellen Sicherheit und Zufriedenheit bei, sondern stärkt auch das gesellschaftliche Vertrauen in die Institution Bundeswehr. Eine solide finanzielle Beratung und Absicherung sorgen dafür, dass Soldaten sich vollständig auf ihre anspruchsvollen Aufgaben konzentrieren können, was letztlich der gesamten Gesellschaft zugutekommt.
Versorgung verbessert
Die Versorgung deutscher Soldatinnen und Soldaten stellt eine zentrale Säule für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr dar. Dabei geht es nicht nur um staatliche Leistungen, sondern auch um individuelle Möglichkeiten, sich zusätzlich durch private Versicherungsprodukte abzusichern.
Mit der Verabschiedung des neuen Soldatenentschädigungsgesetzes (SEG), das am 1. Januar 2025 in Kraft trat, wurde die Versorgung im Falle gesundheitlicher Schäden während des Wehrdienstes deutlich verbessert. Das SEG hebt insbesondere die einkommensunabhängigen Leistungen für betroffene Soldaten und deren Angehörige an und bietet durch digitale Antragstellung und individuelles Fallmanagement mehr Transparenz und schnellere Hilfe. Soldatinnen und Soldaten mit einem höheren Schädigungsgrad erhalten nun umfassendere medizinische und berufliche Rehabilitationen, organisiert durch die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB).

„Risikoaffinität ist praktisch gar nicht vorhanden“
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Zusätzlich zu diesen staatlichen Versorgungsleistungen besteht für Soldaten die Möglichkeit, sich über private Versicherungen weitergehend abzusichern. Besonders relevant sind hierbei Unfall- und Lebensversicherungen. Diese sichern die Soldaten und ihre Familien finanziell gegen Risiken ab, die der Dienst mit sich bringt, insbesondere bei Auslandseinsätzen, die private Versicherungen häufig durch sogenannte Kriegsklauseln ausschließen.
Um diese Lücke zu schließen, hat der Bund eine Ausfallbürgschaft eingerichtet. Diese tritt in Kraft, wenn private Versicherer aufgrund von Kriegs- oder Bürgerkriegsklauseln die Leistung verweigern. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine private Unfall- oder Lebensversicherung besteht, der Einsatz ordnungsgemäß gemeldet wurde und die Beiträge regelmäßig gezahlt wurden. Die Ausfallbürgschaft deckt dann die ursprünglich von der privaten Versicherung vorgesehenen Leistungen ab, um sicherzustellen, dass Soldaten und deren Familien im Ernstfall nicht ohne Absicherung bleiben.
Zu den sinnvollen Versicherungsprodukten zählen neben Unfall- und Lebensversicherungen auch spezielle Dienstunfähigkeitsversicherungen. Diese greifen, wenn Soldatinnen und Soldaten ihren Dienst nicht mehr ausüben können, und gewährleisten ein zusätzliches Einkommen neben staatlichen Versorgungsansprüchen.
Gerade junge Soldaten unterschätzen häufig die Bedeutung einer solchen zusätzlichen Absicherung. Doch gerade im Einsatz oder bei der Ausübung besonderer Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr besteht ein erhöhtes Risiko für langfristige gesundheitliche Folgen. Hier greift die private Vorsorge ergänzend zur gesetzlichen Versorgung und bietet individuell angepassten Schutz.
Vermittler sind wichtig
Vermittler spielen hier eine entscheidende Rolle, da sie nicht nur über die Risiken und Möglichkeiten aufklären, sondern auch dabei unterstützen, den optimalen Versicherungsschutz individuell zu gestalten. Innovative Versicherungskonzepte, speziell zugeschnitten auf die Anforderungen von Soldaten, ermöglichen eine zielgerichtete und effektive Absicherung.
Eine besondere Herausforderung in der Beratung liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere durch Paragraf 63 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG). Dieser regelt den finanziellen Ausgleich bei Wehrdienstbeschädigungen und stellt spezifische Anforderungen an die Versorgungsleistungen. In der Finanzbranche ist er aber eher dafür bekannt, Tätigkeiten in der Bundeswehr aufzuführen, die „gefahrerhöhend“ sind und damit bei Vertragsabschluss zur Ablehnung führen. Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der zahlreichen Verwendungen und unterschiedlichen Status von Soldaten (Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Wehrdienstleistende sowie Reservisten) erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Ansprüche auf staatliche Leistungen. Die Berücksichtigung dieser differenzierten Ansprüche und des Paragrafen 63 SVG erfordert tiefgehendes Fachwissen und kontinuierliche Weiterbildung seitens der Berater.
Über den Autor
Moritz Heilfort ist vom Paladinum Soldatenservice. Er war 16 Jahre Soldat und gewann 2020 mit seinem Soldatenkonzept den Jungmakleraward der BBG. Inzwischen entwickelt er auch Versicherungsprodukte speziell für diese Zielgruppe und schult Vermittler für die professionelle Beratung von Soldatinnen und Soldaten.

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