- Von Manila Klafack
- 20.03.2020 um 11:03
Das Urteil gegen Check24 zur Rechtswidrigkeit von Jubiläumsdeals ist rechtskräftig. Das Vergleichsportal hat auf eine Berufung verzichtet und das Urteil akzeptiert. Im Februar 2020 hatten die Richter des Münchener Landgerichts I verkündet, dass es nicht rechtens ist, wenn Check24 Kunden beim Abschluss einer neuen Versicherung über das Portal die Auszahlung von bis zu zwölf Monatsprämien verspricht (wir berichteten).
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Nach Ansicht des BVK habe das Urteil Signalcharakter für die gesamte Branche: „Wenn wir nicht als Wächter geklagt hätten, wären weitere Trittbrettfahrer aufgetaucht und hätten ähnliche Aktionen durchgeführt und letztlich das Sondervergütungsverbot ausgehöhlt“, sagt Michael H. Heinz dazu. „Es ist zwar schön, dass wir gerichtlich bestätigt wurden, aber hinsichtlich der Durchsetzung des Rechts im Online-Handel wünschen wir uns mehr Beißkraft von öffentlicher Seite, wenn es um unlautere Praktiken von Vergleichsportalen geht“, so der BVK-Präsident weiter.
Deshalb setze sich der BVK weiter dafür ein, dass „im Rahmen der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktive und digitales Wettbewerbsrecht (GWB-Digitalisierungsgesetz) behördliche Eingriffsrechte festgeschrieben werden, die diese Verhaltensweisen unterbinden“, erklärt Heinz.
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