Spaziergängerin vor Sparkasse: Die Sparkasse Baden-Baden Gaggenau musste sich in dem vorliegenden Fall geschlagen geben. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 29.07.2015 um 10:23
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:30 Min

Bucht eine Bank fälschlicherweise Beträge vom Konto eines Geschäftskunden ab, darf sie dafür keine Gebühr verlangen. Das urteilte der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte ein Versicherungsmakler, der sich nun über 77.600 Euro freuen kann.

Was war geschehen?

Betroffen war ein Versicherungsmakler, der etwa 25.000 Versicherungsverträge verwaltet. Bei diesen Verträgen kam es immer mal wieder zur Rückbelastung von Lastschriften. Für jeder dieser Rückbuchungen verlangte die Bank – die Sparkasse Baden-Baden Gaggenau – eine Bearbeitungsgebühr und ein Buchungskosten-Entgelt in Höhe von 32 Cent. Zwischen 2007 und 2011 kamen so ordentliche 77.600 Euro zusammen.

Der Makler klagte gegen diese Praxis der Bank.

Das Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) schloss sich der Meinung des Maklers an (Aktenzeichen: XI ZR 434/14). Die Bank dürfe weder Bearbeitungsgebühren noch Buchungskosten-Entgelte für fehlerhafte Buchungen verlangen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content