- Von Juliana Demski
- 24.04.2017 um 11:06
Im Versicherungsbereich gibt es nicht gerade ein Vertragsverhältnis auf Augenhöhe, urteilt Axel Kleinlein, Chef des Bunds der Versicherten (BdV) in seinem jüngsten Blogbeitrag. „Der Kunde muss sich gegenüber dem Versicherer offenbaren, wenn er einen Vertrag haben will. Lügt er oder verschweigt er etwas, kann der Versicherer womöglich den gesamten Vertrag im Nachhinein für nichtig erklären. Der Versicherer weiß, auf welches Risiko er sich einlässt. Und der Versicherer weiß auch, was er im Gegenzug dafür bekommt: nämlich Geld. Und er weiß auch ganz genau wie viel.“
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Eine ziemlich bequeme Ausgangslage sei das für die Unternehmen. Der Kunde auf der anderen Seite sei dagegen grundsätzlich im Nachteil – es sei denn, er sei Jurist (um die einschlägigen Urteile zu kennen), Versicherungsmathematiker (um genau zu wissen, wie der Vertrag kalkuliert ist) und Theologe (um das Versicherungs-„Kauderwelsch“ zu verstehen).
Vor Überraschungen könne sich ein Durchschnittsversicherter also kaum schützen, so Kleinlein. Oder? Stimmt nicht ganz, fügt der BdV-Chef hinzu. Der Versicherungskunde könne versuchen, den Spieß herumzudrehen. Wie? Indem er beispielsweise fragt: „Lieber Versicherer, ich möchte, dass in meinem Vertrag die folgenden Punkte abgesichert sind. Bitte bestätigen Sie mir das. Wenn nicht, dann muss ich mir einen anderen Versicherungspartner suchen…“
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