- Von Peter Schmidt
- 26.02.2024 um 15:53
Auch einige Maklerpools zeigen sich hin und wieder sperrig
Blau direkt und Wifo hatten in einer Broschüre „BÜ-Fibel“ die Anforderungen und auch Zeitabläufe von Bestandsübertragungen vor einiger Zeit analysiert, geprüft und entsprechend als Handlungsempfehlungen niedergeschrieben. Hier finden sich enorme Diskrepanzen zwischen von den Versicherern gemeldeten durchschnittlichen Bearbeitungszeiten bei BÜs von 10 bis 14 Tagen und der technischen Umsetzung bei beiden Pools bis zu über 170 Tagen. Hintergrund für diese extremen Zeiten sind meist die Probleme bei den Versicherern in der Datenübermittlung per Bipro oder GDV-Datensatz.
Bei Maklerpools und ähnlichen Serviceleistern wurde in dieser „BÜ-Fibel“ (1. Auflage 2021) von den Verfassern mit einer Kategorisierung und einem Farbsystem gearbeitet. Unter relativ problemlos werden hier mit „Grün“ unter anderem die Pools Amex, Aruna oder Fonds Finanz aufgeführt. Unter problematisch und „Rot“ tauchen DVAG, PMA, MLP und andere auf.
Aber selbst bei der „Grün“ gekennzeichneten Apella gibt es wohl komplizierte Fälle. Jörg Krüger, Geschäftsführer von Mare Finanz, äußert sich enttäuscht über die Ablehnung eines Antrags auf Übertragung von Beständen durch Apella. „Es ist bedauerlich, dass sich die Fronten verhärten, wenn sich die Wege aus nachvollziehbaren Gründen trennen.”
Fazit und Erwartung des Vermittlerverbandes AfW
Makler und ihre Interessenvertreter erwarten zurecht, dass die Versicherer, die Bestandsübertragungen noch erschweren und verzögern, hier zu einer kunden- und maklerfreundlichen Praxis finden. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistungen, fasst die Erwartungen wie folgt zusammen:
„Selbstverständlich erwarten wir, dass die Versicherer hier den Kundenwunsch respektieren und einer reibungslosen Übertragung der Betreuung auf den neuen Makler nicht im Wege stehen. Leider erleben wir das immer wieder – vor allem von Versicherern, die nicht mit Maklern zusammenarbeiten. Es scheint noch nicht bei allen angekommen zu sein, dass zumindest eine eindeutige Korrespondenzpflicht besteht, wie der BGH final für einen Makler, der dabei vom AfW-Verband unterstützt wurde, entschieden hat.“
Dem ist nichts hinzuzufügen!
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