- Von Hermann Hübner
- 24.06.2019 um 09:38
Auch Personen, die bei einem wohnen, dürfen nicht darauf hoffen, von „Lemonade“ entschädigt zu werden, wenn sie vom Versicherungsnehmer geschädigt werden. Zieht ein Paar zusammen und beide haben eine Privathaftpflichtversicherung, würde jede 08/15-Privathaftpflicht Schadenersatz leisten, wenn man den Partner zum Beispiel durch Unachtsamkeit von der Leiter stößt oder nach einem verschuldeten Brand Lungenschäden durch Rauch und Qualm zu beklagen sind. Und es ist ja nicht nur der direkte Geldfluss an den/die Geschädigten, die da im Raum stehen. Auch die Sozialversicherungsträger werden prüfen, ob die Möglichkeit einer Regressnahme besteht – die der „Lemonade“-Kunde dann aus eigener Tasche zahlen muss.
Eine Versicherung sollte ein gutes Gefühl vermitteln, ein Gefühl, dass zumindest finanziell alles gut wird, wenn es denn mal „kracht“. Und zahlen muss sie dann natürlich auch. Dafür braucht es zweierlei: Ein gutes Bedingungswerk mit möglichst weitreichendem Schutz und eine solide Kalkulation der Beiträge. Das schafft Sicherheit beim Schutz, Sicherheit in der Finanzierbarkeit eines Schadens und Sicherheit hinsichtlich Stabilität der Beiträge.
Ganz sicher haben viele etablierte Versicherungsunternehmen bei der Ansprache jüngerer Kundengruppen noch Optimierungsbedarf und man könnte den grauen Staub der vergangenen Jahrzehnte ruhig abschütteln. Nur mit Duzen hingegen, lockeren Texten und Onlinebeantragung allein ist es allerdings nicht getan. Da darf „Lemonade“ seine Hausaufgaben noch machen. Wir hoffen, dass Kunden durch den löchrigen Schutz nicht zu arg geschädigt werden. Momentan hinterlässt diese Limonade jedenfalls einen zu bitteren Nachgeschmack.
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