Norman Wirth: Der Chef der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte in Berlin kritisiert das Vorgehen der Finanzaufsichtsbehörde Bafin. © Wirth Rechtsanwälte
  • Von Norman Wirth
  • 11.09.2018 um 15:27
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:35 Min

Eine staatliche Behörde, die Bafin, initiiert einen Boykottbefehl gegen ein Versicherungsmaklerunternehmen, Gonetto, entzieht ihm damit die Existenzgrundlage und nimmt die Insolvenz billigend in Kauf. Das geht so nicht, findet Rechtsanwalt Norman Wirth. Warum, lesen Sie in seinem Kommentar.

Schadenfreude ist unangebracht

Die Bafin ruft die Versicherer zum Boykott eines Maklerunternehmens auf (das Schreiben dazu liegt vor), obwohl diesem Makler seine eigene Aufsicht – die zuständige IHK und auch der DIHK – bescheinigt, in Bezug auf das Provisionsabgabeverbot gesetzeskonform zu handeln. Das muss man einmal wirken lassen!

Und – auch nicht weniger pikant: Eine Bundesbehörde greift hier indirekt in länderhoheitliche Zuständigkeiten ein.
Versicherungsmakler, die jetzt hier der Bafin Beifall klatschen, sollten ihre Freude noch einmal sehr genau überdenken. Sie könnten morgen selbst im Visier der Bafin sein. Die Bafin versucht hier auf dem Rücken eines Start-up-Maklerunternehmens ihre mindestens irritierende Rechtsauffassung zum neugefassten Provisionsabgabeverbot durchzusetzen.

Es ist einfach nicht die Aufgabe der Bafin, für Unternehmen den Daumen nach unten zu drehen, für die sie gar nicht zuständig ist. Es ist nicht Aufgabe der Bafin, ihre Aufsicht über Eck auch auf alle Maklerunternehmen auszuweiten.

Reine Kosmetik im Vermittlerrundschreiben?

Gerade konnte man diesbezüglich etwas Hoffnung schöpfen, als in dem aktualisierten Vermittlerrundschreiben der Behörde (11/2018) erstmals an mehreren Stellen die Besonderheit des Versicherungsmaklers deutlich hervorgehoben wurde. Diverse Aufsichts- und Überwachungsaufgaben bestehen gerade nicht gegenüber Maklern seitens den Versicherungsunternehmen, die mit Maklern zusammenarbeiten, war sinngemäß dort zu lesen.

Offensichtlich waren das aber nur reine Kosmetik, denn die Bafin setzt sich nun selbst in Widerspruch zu ihrem eigenen Rundschreiben.

Die derzeitige Schlacht um einen möglichen Provisionsdeckel ist nur ein weiterer Aspekt einer irritierenden Rechtswahrnehmung im Hause Bafin. Auch hier war sie aktiver Vorreiter dafür, etwas einzuführen, wovon – so auch die klare Aussage des Versicherungs-Chefaufsehers, Frank Grund, – die Ausschließlichkeit „am wenigsten betroffen“ wäre – und somit aber in erster Linie die Makler.

Es geht nicht um Gonetto.

autorAutor
Norman

Norman Wirth

Norman Wirth ist Rechtsanwalt und Geschäftsführender Vorstand des AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung in Berlin.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content