- Von Redaktion
- 15.09.2017 um 09:28
Verbraucherschützer wollen – ich denke daran kann es keinen vernünftigen Zweifel geben – das Beste für unsere Kunden. Damit unterscheidet sich das Ziel der Verbraucherschützer nicht von den Zielen unseres Berufsstands. Das heißt: Eigentlich müssten wir Verbraucherschützer naturgemäß als unsere Verbündeten sehen und mit Verbündeten geht man nicht ohne Not öffentlich derart hart ins Gericht.
Überhaupt:
Brauchen wir wirklich einen weiteren Nebenkriegsschauplatz, indem wir ein Scharmützel mit Verbraucherschützern beginnen? Was können wir da gewinnen? Wenn wir uns öffentlich gegen diejenigen wenden, die für unsere Kunden das Beste wollen, wird dies immer so aussehen als ob wir ein Problem damit haben, wenn Kundeninteressen geschützt werden. Unser Selbstverständnis als „Mandatsträger im Auftrag des Kunden“ unterstützt kleinkarierte Kritik an anderen Interessenvertretern unserer Kunden mit Sicherheit nicht.
Geschickte Kritik vor dem LVRG 2?
Strategisch betrachtet erscheint mir die Aktion auch nicht sehr geschickt zu sein. Der Verbraucherschutz wird staatlich organisiert und finanziert. Der durch die Politik vertretene Staat wird daher kaum Gehör für unsere Kritik haben. Wir kritisieren mit der Petition schließlich auch diejenigen, von denen Dietrich und seine Mitstreiter einen regulativen Eingriff erwarten. Ist es hilfreich, die Politik zu kritisieren, gut ein halbes Jahr bevor die gleichen Politiker mit LVRG 2 darüber entscheiden, wieviel Abschlussprovisionen wir künftig noch erhalten dürfen?
Man mag über meine Einwendungen sicher geteilter Meinung sein, über eines aber sicher nicht: Es gibt Punkte, die der Verbraucherschutz an unserem Berufsstand zu recht kritisiert. Sollten wir nicht die Souveränität haben dies anzuerkennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen?
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