- Von Lorenz Klein
- 19.06.2018 um 17:55
„Regulierung von Internet-Vergleichsportalen und Umsetzung der Versicherungsvermittler-Richtlinie (IDD)“ – so lautete die Kleine Anfrage von Klaus Ernst und der Fraktion Die Linke im Bundestag vom 1. Juni 2018 (BT-Drs: 19/2368).
Nun liegt die Antwort der Bundesregierung auf die insgesamt 17 Fragen vor. Hier können Sie die Vorbemerkung sowie alle Antworten auf die Kleine Anfrage der Linken im Original nachlesen.
Doch was treibt die Linke eigentlich beim Thema Vergleichsportale um?
Der Partei geht es um Grundsätzliches: Internet-Vergleichsportale seien hierzulande weitestgehend unreguliert, findet Linken-Politiker Klaus Ernst. So fehlten „gesetzlich verbindliche und nachprüfbare Vorgaben und Kriterien“. Bislang seien Portalbetreiber nicht verpflichtet, Angaben zu den Kriterien zu machen, auf Basis derer sie zu ihren jeweils angezeigten und vorgeschlagenen Vergleichsergebnissen kommen, so die Kritik.
„Diese Tippgebergestaltung – in Form von Vergleichen beziehungsweise Rankings zwischen mehreren Produkten oder Dienstleistungen – muss lediglich objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, nachprüfbare Eigenschaften wie etwa den Preis oder typische Eigenschaften bezogen sein“, sagt Ernst. So könne „kein Mindestmaß an Qualität“ gesichert werden.
Die Partei beklagt „Verflechtungen zwischen Portalbetreibern und auf den Portalen werbenden Unternehmen, Geschäftemacherei und Manipulation“. All dies gehe zu Lasten „eines fairen Wettbewerbs zwischen ‚aufrichtigen‘ kleineren Anbietern einerseits und zahlungskräftigen Anbietern mit entsprechender breiter Vertriebsorganisation anderseits, die über ‚Schrankgeld‘ eine gute Beurteilung ihrer Produkte oder Dienstleistungen erkaufen“, so die Kritik.
Zusammengefasst: Verbraucher sitzen der Linken zufolge Fehlinformationen auf und entschieden sich für Versicherungen, die ihrem tatsächlichen Bedarf und ihrer Risikosituation nicht entsprächen.
Wie ist die Grundhaltung der Bundesregierung?
Die Bundesregierung verweist in ihrem Antwortschreiben darauf, dass man sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt habe, die Transparenz bei Vergleichsportalen allgemein zu verbessern, insbesondere hinsichtlich der Bewertungssysteme, der Gewichtung der Ergebnisse, Provisionen, der Marktabdeckung, wirtschaftlichen Verflechtungen sowie hinsichtlich des privaten oder gewerblichen Angebots der verglichenen Leistungen.
Stichwort Transparenz: Um diese zu verbessern, kommen laut Bundesregierung in erster Linie Informationspflichten oder Irreführungsverbote in Betracht – weite Teile des bestehenden Rechts seien diesbezüglich europarechtlich geprägt, heißt es. „Soweit es sich insofern im EU-Recht um einen vollharmonisierenden Ansatz handelt, müssen Änderungen auf EU-Ebene erfolgen“, spielt die Bundesregierung den Ball nach Brüssel.
In diesem Zusammenhang verweist die Regierung auf Initiativen der Europäischen Kommission, die im Rahmen des „New Deal for Consumers“ Änderungen auf Ebene des EU-Rechts anstoßen wolle. Deren Ziel sei auch „mehr Transparenz bei Online-Plattformen zu erreichen“, so die Antwort aus dem Wirtschaftsministerium.
Darüber hinaus habe die Kommission am 26. April 2018 einen Vorschlag zu einer „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ vorgelegt, der „im Innenverhältnis zwischen Plattformbetreibern und gewerblichen Nutzern erhöhte Transparenzanforderungen vorsieht“, wie es weiter heißt.
Dass es der Bundesregierung sehr wohl ernst sei mit der Causa Vergleichsportale soll dieses Beispiel belegen: So sei etwa die Vergleichbarkeit von Girokontoangeboten im Zuge des Zahlungskontengesetzes aus 2016 verbessert worden. Hier würden erstmals Anforderungen an die Unabhängigkeit und Transparenz von Vergleichswebsites gestellt, heißt es. Genauer: Zertifizierte Vergleichswebsite müssen ab Herbst 2018 festgelegt Vergleichskriterien für den Vergleich heranziehen sowie gesetzlich geregelte Mindestqualitätsstandards einhalten.
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