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- 05.11.2018 um 10:54
Eine private Police ist also durchaus sinnvoll. Worauf sollten Eltern bei der Auswahl einer passenden Versicherung nun achten? „Der Unfalltarif für Kinder sollte so konzipiert sein, dass er möglichst viele Situationen abdeckt, die einem Kind passieren können“, empfiehlt Frohnert.
Prinzipiell gehe es darum, dass die Definition des Unfallbegriffs stark ausgeweitet sei. „In der Theorie leistet die Unfallversicherung nämlich nur, wenn eine Person durch ein Ereignis unfreiwillig gesundheitlich geschädigt wird, das plötzlich von außen auf den Körper einwirkt.“
Ein weiter Unfallbegriff ist besser
Ein weit gefasster Unfallbegriff schließt darüber hinaus auch Vorfälle wie Vergiftungen, Verätzungen, allergische Reaktionen auf Insektenstiche, Gesundheitsschäden infolge von Schutzimpfungen, Wundinfektionen und Blutvergiftungen mit ein. „Darüber hinaus sollten Folgeschäden, die durch Infektionskrankheiten wie Borreliose, Röteln, Masern oder Mumps entstehen können, ebenfalls enthalten sein“, rät Hubert Gierhartz vom Versicherungsmaklerbüro Gierhartz aus Krefeld.
Passiert dem Kind etwas und kommt es dadurch zu einer dauerhaften Beeinträchtigung, zahlt der Versicherer eine einmalige Kapitalleistung. Damit sollen die Eltern behindertengerechte Umbauten im Haus finanzieren können. Neben dieser Einmalzahlung empfehlen Experten, auch eine lebenslange Unfallrente mit einzuschließen. Diese eignet sich unter anderem, um eine regelmäßige Betreuung zu finanzieren oder ein späteres geringeres Einkommen des Kindes zu kompensieren.
Blick in die Gliedertaxe ist Pflicht
Einen Blick sollten Eltern und Makler dabei darauf werfen, wann genau der Versicherer zahlt. Denn das kann sich je nach Anbieter und Tarif deutlich unterscheiden. Zum Teil gibt es die Leistungen ab einem Beeinträchtigungsgrad von 50 Prozent, andere zahlen bereits ab einem Prozent.
Auch die sogenannte Gliedertaxe des jeweiligen Tarifs ist dabei einen genauen Blick wert. Denn sie bestimmt, welche Verletzung zu welchem Invaliditätsgrad führt. Beim Verlust eines Auges liegt zum Beispiel meist eine Invalidität von 50 Prozent vor, das heißt, es gibt 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Bei besseren Gliedertaxen entspricht der Verlust eines Auges dagegen 70 Prozent Invalidität – der Auszahlbetrag ist dann deutlich höher.
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