- Von Redaktion
- 18.06.2015 um 07:52
Highlight 4
Auch eine Verringerung des Selbstbehaltes stellt eine Mehrleistung dar, für die eine Gesundheitsprüfung verlangt werden kann.
Mir ist bekannt, dass es Versicherer gibt, die das so sehen. Mir ist bewusst, dass der PKV-Ombudsmann das so sieht. Und auch, dass es dazu Urteile gibt. Grundsätzlich ist das aber Unfug. Denn der Kunde zahlt für einen niedrigeren Selbstbehalt einen entsprechend höheren kalkulierten Beitrag. Vor allem dann, wenn er bereits länger versichert ist.
Es gibt sogar eine Faustformel für die Angemessenheit des versicherungsmedizinischen Zuschlages: 100 Prozent der Differenz zwischen dem bisherigen und dem zukünftigen Selbstbehalt. Also mittels Risikozuschlag zahlt der Kunde den geringeren Selbstbehalt selber, den er bereits über die kalkulierte Prämie selber zahlt.
Dass die Versicherer das so handhaben wollen, hat aber einen ganz einfachen Grund: teilweise sind die einzelnen Bausteine / Tarife eigenständige kalkulatorische Einheiten. Das ist aber insofern eine brutale Aussage, als das einige der teilnehmenden Versicherer das bisher anders gehandhabt haben. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich genau diese Versicherer ab 1. Januar 2016 positionieren.
Highlight 5
Der Versicherer dokumentiert den Risikozuschlag und den Grund für dessen Erhebung.
Das ist der nächste Hammer. Denn, dass der Versicherer explizit erklärt, welchen Zuschlag er für welche Vorerkrankung nimmt, ist eigentlich selbstverständlich, denn sonst könnte der Kunde seine Rechte gemäß Paragraf 41 VVG gar nicht durchsetzen und die Aufhebung des versicherungsmedizinischen Zuschlages in der Zukunft verlangen, weil er schlichtweg nicht beweisen könnte, dass der Grund entfallen ist.
Fazit
Anstatt solche Leitlinien zu entwickeln und das darzustellen, was Recht und Gesetz sowieso vorgeben, sollten die Versicherer endlich saubere Zuarbeit für Versicherungsvermittler und -berater leisten.
Endlich die Fragen sauber beantworten, die gestellt sind:
– Rechnungszinsen ausweisen und die kalkulierte Abgangsordnung, damit der Kunde auch wirklich erkennt, was er im extremen Fall kauft.
– Zuschläge nur dann erheben, wenn sie wirklich sinnvoll und angemessen sind, und nicht um Tarifwechsel zu verhindern.
– Sparanteile und Kosten komplett transparent machen.
– Den Standardtarif in Unisex für die Kunden kalkulieren, deren Verträge vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden.
– Die interne Anweisung zu Bearbeitung von Leistung für den Standardtarifs endlich veröffentlichen.
– Die Vereinbarung zwischen der KBV zum Basistarif endlich durchsetzen.
– Die Leistungen von Versicherten in Notlagentarif endlich rechtskonform bearbeiten.
– Die Behinderung des Wettbewerbs in der EU/EWR endlich beenden.
– Die MBKT endlich so zu ändern, dass man dieses Produkt endlich guten Gewissens anbieten kann.
Weitere Infos gibt es auf folgenden Webseiten:
http://verssulting.de/pkv-tarifwechsel/
https://www.facebook.com/pages/Versicherungsberater-Verssulting/264799580342604
http://www.der-kvprofi.de/
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