- Von Redaktion
- 14.04.2014 um 10:43
Die IGVM wehrt sich „gegen die derzeitigen Bestrebungen des GDV und seiner Mitgliedsunternehmen, in Versicherungsmakler-Betriebe einzugreifen, indem sie den ‚verschärften GDV-Kodex‘ durch Nachträge zu Courtagezusagen für unabhängige Versicherungsmakler-Betriebe als verbindlich erklären“, heißt es in einer Pressemitteilung.
„Es steht außer Frage, dass sich unsere Mitgliedsunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des VVG bewegen. Darüber hinaus gehende Verpflichtungen sind gesetzlich nicht normiert. Insbesondere hat der Gesetzgeber den Versicherungsunternehmen keine Kontrollbefugnis erteilt, sondern diese ausschließlich den hierzu ermächtigten Behörden zugewiesen“, ergänzt der zweite stellvertretende Vorsitzende der IGVM, Michael Otto.
Versicherungsmakler seien ausschließlich im Auftrag und Interesse ihrer Kunden tätig. Es verbiete sich daher von Produktlieferanten Weisungen zu befolgen oder von diesen aufgestellte Verpflichtungen zu akzeptieren.
Die IGVM hat nun einen eigenen Verhaltenskodex entwickelt. Das Dokument fasst die wesentlichen gesetzlichen und durch Rechtsprechung normierten Grundlagen der Zusammenarbeit von Versicherungsmaklern und deren Kunden hinsichtlich folgender Themen zusammen:
- Rechtsstellung,
- Pflichten,
- Vertragsgrundlagen,
- Beratung,
- Umdeckungen,
- Dokumentation,
- Schadenhilfe,
- Datenschutz,
- Geldwäsche,
- Aus- und Fortbildung.
Den ausführlichen IGVM-Kodex gibt es hier zum Download.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren