- Von Manila Klafack
- 12.12.2018 um 11:25
Wie kann sich der Makler vor Schadenersatzansprüchen seines Kunden nach einer verweigerten Leistung durch den Versicherer schützen?
Am besten natürlich durch eine gute Beratung: Von der Bedarfsanalyse bis hin zur konkreten Empfehlung – das Produkt muss passen. Dann sollte der Vermittler alle wesentlichen Elemente der Beratung protokollieren und alles in einer Beratungsdokumentation zusammenfassen. Bestenfalls lässt sich der Vermittler die Dokumentation vom Kunden noch gegenzeichnen.
Wie kann ein Makler seine Beratung so optimieren, dass es zu keinerlei haftungsrechtlichen Problemen kommen kann?
Vermittler sollten sich stets fort- und weiterbilden. Dieses sieht ehedem die neue Versicherungsvermittlungsverordnung, kurz VersVermV, vor – nämlich 15 Stunden pro Jahr. Da auch Vermittler höchstrichterliche Rechtsprechung kennen sollten, bietet es sich an, entsprechende Fortbildungsangebote von Rechtsanwaltskanzleien zu nutzen.
Gibt es aktuelle Urteile, die die Position des Kunden und des Maklers gegenüber einer Versicherung stärken?
Hierzu gibt es sehr viele Urteile. Zum Beispiel hatte jüngst das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 4 U 223/15) über die Haftung des Versicherungsmaklers für eine durch nachträgliche Anschaffungen entstandene Unterversicherung zu befinden. Mit dem Ergebnis, dass eine Haftung des Vermittlers nicht ins „Unermessliche“ gehen kann. Auch eine Verjährung der Ansprüche ist gar nicht so selten. Erst vor einem Jahr entschied beispielsweise das Landgericht Lübeck so (Aktenzeichen 2 O 44/17).
Und auch Versicherungsnehmer können manchmal im Rechtsstreit mit der Versicherung obsiegen. Wieder war es das Landgericht Lübeck (Aktenzeichen 4 O 170/16), das entschied, dass ein Versicherer eine Versicherungsnehmerin nicht korrekt belehrt hatte. Damit wurde der Versicherer zur vollen Leistung verurteilt. Auch Streitigkeiten über das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit an sich können für den Versicherten durchaus positiv ausgehen. So lehnte ein Versicherer eine bedingungsgemäße BU nach eigener Prüfung und medizinischer Einschätzung ab. Das Landgericht Mühlhausen korrigierte diese Entscheidung (Aktenzeichen 6 O 564/14), nachdem gerichtlich bestellte unabhängige medizinische Gutachter eine BU zweifelsfrei bejahten. Viele weitere spartenübergreifende Urteile, auch zur PKV, können hier eingesehen werden.
Hinweis:
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow bietet unter www.vermittler-veranstaltungen.de verschiedene auf Vermittler zugeschnittene Fortbildungsangebote an. Die nächste Veranstaltung wird der kostenfreie Vermittler-Kongress am 21. Februar 2019 in Hamburg sein.
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