Versicherungsvermittler unterzeichnen ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. © Freepik.com
  • Von Oliver Lepold
  • 03.07.2024 um 12:07
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lesedauer Lesedauer: ca. 05:40 Min

Seit 2007 benötigen Versicherungsvermittler zwingend eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Wie der Vertrag aussehen sollte und warum es wichtig ist, den Schutz regelmäßig zu überprüfen – gerade jetzt, wo die Mindestversicherungssummen steigen.

„Wenn ein Makler zusätzliche Dienstleistungen anbietet – etwa Generationenberatung oder die Vermittlung von Strom- und Gastarifen – muss er diese Bereiche über optionale Zusatzbausteine absichern“, unterstreicht DEMV-Geschäftsführer Allesch. Zudem sollten Makler darauf achten, dass der gewählte Tarif einen Spätschadenschutz enthält. „Denn gerade Beratungspflichtverletzungen kommen oft erst Jahre nach einem Abschluss auf den Tisch. Deshalb sollte der Versicherungsschutz alle Folgen von Verstößen während der Vertragslaufzeit abdecken“, so Allesch weiter. Und zwar auch rückwirkend, wenn die Police bei Bekanntwerden des Schadenfalls bereits wieder gekündigt ist. 

Die VSH-Versicherungsbedingungen, insbesondere solche über Rahmenverträge, werden zwar branchenweit regelmäßig aktualisiert. Eine VSH sollte jedoch spätestens dann, wenn sich Änderungen im eigenen Betrieb ergeben, überprüft und angepasst werden. „Hilfreich sind Update- oder Innovationsklauseln, welche üblicherweise in Sonderkonzepten zu finden sind. Diese ersetzen jedoch in keinem Fall die Überprüfung der individuellen Risiko­situation und Tätigkeit eines jeden Einzelnen“, so Geusen. AFW-Kollege Wirth empfiehlt, die VSH-Police mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. „Und dann zeitlich so, dass gegebenenfalls gekündigt und neu abgeschlossen werden kann, falls das unbedingt erforderlich wäre“, so der AFW-Vorstand.

IHK informieren statt Zulassung verlieren

Versicherungswechsel müssen umgehend an die zuständige IHK gemeldet werden. „Die IHK wird automatisch über eine Kündigung der Berufshaftpflicht informiert – nicht aber über den Neuabschluss. Beginnt die Behörde nach einer Kündigungsmeldung die Zulassungsvoraussetzung zu prüfen, können dem Makler dafür Gebühren in Rechnung gestellt werden“, warnt DEMV-Geschäftsführer Allesch. Makler benötigen stets einen lückenlosen VSH-Schutz, um ihre Zulassung nicht zu verlieren.

Ein Wechsel des Anbieters empfiehlt sich zum Beispiel bei nachteiligen Bedingungen. Wenig vorteilhaft sind in erster Linie alle Bedingungen, die den Bedarf des Maklers nicht oder nicht ausreichend erfassen oder solche, die den Versicherungsschutz stark einschränken. „Das können die marktüblichen Ausschlüsse für verbundene Unternehmen bei Inhouse-Brokern oder oftmals als für den Makler sogar als vorteilhaft bezeichnete Regelungen zur Vorlage der ­Beratungsdokumentation im Schadenfall sein“, nennt Franziska Geusen einige Beispiele. Wichtig sei, dass stets die individuelle aktuelle Situation des Maklers analysiert wird. Oftmals können Situationen, die nach den Vorgaben der Bedingungen nicht oder nicht ausreichend versichert sind, durch individuelle Anpassungen mit Versicherungsschutz begleitet werden. Die Expertin weiß: „Eine Bedarfsanalyse benötigt Zeit und Erfahrung. Sie erfordert aber auch die Transparenz durch den Makler.“

Auf den Bedarf des Maklers kommt es an

Sind die neuen Mindestversicherungssummen ausreichend? Das kann für den konkreten Versicherungsfall nur am individuellen Bedarf des Maklers geprüft werden. So sollte sich jeder Makler die Frage stellen, ob er selbst Risiken versichert hat, welche die Mindestsumme übersteigen. „Hier reicht schon der untergegangene Antrag für die Absicherung eines Mehrfamilienhauses, das vollständig ausbrennt – unseres Erachtens kann das nahezu jeden Makler treffen“, sagt VSH-Expertin Geusen.

Die Allianz Versicherung verzeichnet prozentual in ihrem VSH-Bestand Schadenfälle im höheren einstelligen Bereich „Der Großteil dieser Schäden sind Abwehrfälle bei unbegründeten Ansprüchen“, erläutert Allianz-Pressesprecherin Berggold. Klassische Schadenfälle entstehen vor allem durch Beratungsfehler. Hier nennt die Allianz zum Beispiel die Empfehlung eines falschen Deckungsumfangs oder wenn beim anschließenden Antrag aus Nachlässigkeit wichtige, besprochene Zusatzdeckungen nicht mit abgeschlossen werden.

Die VSH kann ohne Probleme bis zu einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro und auch darüber hinaus versichert werden. Für Makler Peter Franke kommt eine Deckungserweiterung derzeit nicht infrage. Er fühlt sich proaktiv betreut und ist auch nach fünf Jahren mit seiner gewählten Police sehr zufrieden.

Unsere Video-Reihe zum Thema VSH als Existenzsicherung für Makler mit dem Experten Ralf Werner Barth

Teil 1: Die fünf Ebenen

Teil 2: Die erste Ebene – Wer und was bin ich? und Die zweite Ebene – Was mache ich heute? Was möchte ich mal tun

Teil 3: Die dritte Ebene – Produkte und Deckungssummen

Teil 4: Die vierte Ebene – Die Klauseln

Teil 5: Die richtigen Anbieter

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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