- Von Redaktion
- 28.02.2018 um 17:20
Hat die neue EU-DSGVO auch Auswirkungen auf Websites und Apps? „Definitiv“, meint Datenexperte Müller-Delius. „Unverschlüsselte Websites mit Kontakt- oder sonstigem Online-Formular sind ein absolutes No-Go, dafür haben auch die Landesdatenschutzämter automatisierte Verfahren der Kontrolle und kennen kein Pardon mehr“, warnt er. Für Online-Angebote gelte in der DSGVO das Prinzip der Privacy-by-Default und Privacy-by-Design. Daten dürfen also nur in der datenschutzfreundlichsten Version mit deutlich sichtbarer, aktiver, freiwilliger und explizit bestätigender Aktion durch den Kunden erhoben werden. Müller-Delius: „Also bitte alle Apps, Online-Formulare, Newsletter-Bestellungen und sonstigen Online-Datenerhebungen prüfen und anpassen.“ Makler sollten auch die Gelegenheit nutzen, auf Impressum, Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise zu schauen und dabei am besten einen Fachmann zu Rate ziehen. Denn: „Es kommt auf das Detail an.“
„Gesetz ist eine Chance, seinen Betrieb besser zu strukturieren und zu organisieren“
Auch wenn das Thema Datenschutz unter der neuen EU-DSGVO Maklern nun als kaum zu bewältigende Aufgabe vorkommen mag – man kann dem Ganzen auch etwas Positives abgewinnen. Firmen können ihr Vertrauensverhältnis gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern stärken, wenn sie die Richtlinie umsetzen.
Und: „Das neue Gesetz ist eine Chance, seinen Betrieb besser zu strukturieren und zu organisieren“, sagt Müller-Delius. „Oft können hier sogar Abläufe effizienter gestaltet und Mitarbeiter qualifiziert werden, und der Makler erhält den Datenschutz dann quasi umsonst.“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren