- Von Redaktion
- 04.03.2015 um 18:23
„Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, die Honorarberatung auf alle Finanzprodukte auszudehnen“, so Christian Grugel vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz laut Versicherungsjournal. Aus Sicht seines Ministeriums sei die Honorarberatung besonders kundenfreundlich, denn hier gebe es kein Provisionsinteresse des Beraters, das dem Beratungsinteresse des Kunden entgegenstehe.
Deshalb sollten Versicherungsberater zukünftig auch vermitteln dürfen. Dafür müssten die Versicherer geeignete Nettotarife schaffen. Wo es die nicht gebe, müssten sie die Provisionen an den Kunden durchreichen, erklärt Grugel weiter.
Die Europäische Union halte zudem an der Vermittlerrichtlinie IDD fest, zu der wohl zukünftig Versicherungs-Anlageprodukte gehören sollen. Die Richtlinie soll noch in diesem Sommer kommen und Mindeststandards festlegen. Provisionen und Honorar soll es demnach nebeneinander geben, allerdings klar voneinander abgegrenzt. Zur Provisionsoffenlegung gebe es indes noch keine Entscheidung.
Allerdings, so der Bericht weiter, hörte Grugel auch viele kritische Stimmen auf dem Kongress. Die Teilnehmer bemängelten die ausufernde Regulierung durch den Gesetzgeber. So heißt es von Seiten der unabhängigen Vermögensverwalter: „Nehmen sie den Bürger als mündigen Bürger wahr!“ Was er statt Gesetzen benötige, sei mehr Finanzbildung.
Das sieht BDV-Präsident Michael Heinz wohl ähnlich. Er halte die bisherige Regulierung seines Berufsstandes für übertrieben, schreibt das Versicherungsjournal weiter. Produkt und Beratung würden nicht dadurch besser werden, dass um Honorare und Provisionen geschachert werde. Und der Berufsverband deutscher Honorarberater klagte, zu wenige Menschen wüssten, dass es die Honorarberatung gebe – es sei mehr Aufklärung nötig.
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