- Von Manila Klafack
- 01.04.2020 um 15:53
Continentale Krankenversicherung bringt neuen Tarif
Ein neues Angebot im Bereich der Krankenvollversicherung für die Zielgruppe der Arbeitnehmer und Selbständige hat die Continentale Krankenversicherung entwickelt. Eingeschlossen sind Leistungen wie die freie Arztwahl und die Abrechnung über die Gebührenordnung der Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ) hinaus.
Aktuelle Gesetzesänderungen seien im Tarifwerk ebenso berücksichtigt wie medizinische Innovationen. So würden beispielsweise Apps bei bestimmten Behandlungen von Krankheiten unterstützen. Der Premium-Tarif leiste daher für ärztlich verordnete digitale Gesundheitsanwendungen, die sich zum Beispiel im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen wiederfinden. Darüber hinaus gehört medizinisch notwendige häusliche Krankenpflege, inklusive der Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung zu den Leistungen.
Außerdem erhalten Versicherte eine garantierte Beitragsrückerstattung in Höhe von zwei Monatsbeiträgen, wenn sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen beansprucht haben. Zusätzlich ist eine erfolgsabhängige Erstattung von bis zu vier weiteren Monatsbeiträgen möglich.
Gothaer: Soforthilfe nach Unfall in Grundfähigkeitsversicherung aufgenommen
Die Gothaer hat ihr Produkt im Bereich der Grundfähigkeitsversicherung neu aufgestellt. Die abgesicherten Fähigkeiten seien erweitert worden, die Mobilität sei umfassender abgesichert und es gebe eine Sofortleistung nach schwerem Unfall.
Der Basisschutz enthalte bis zu zehn Grundfähigkeiten wie Gehen, Hören, Sehen oder eigenverantwortliches Handeln. In den teureren Varianten des Tarifes kommen jeweils vier weitere Grundfähigkeiten hinzu. Das betrifft zum Beispiel Schreiben, Autofahren oder Sitzen. Der Prognosezeitraum in den Tarifen Plus und Premium wurde auf sechs Monate reduziert.
Auf die individuell unterschiedlichen Bedürfnisse hinsichtlich der Fähigkeiten bei der Mobilität geht der überarbeitete Tarif laut Gothaer ebenfalls ein. So leiste der Gothaer Fähigkeitenschutz etwa, wenn der Auto- oder Kraftrad-Führerschein dauerhaft abgegeben werden muss oder man diesen aus gesundheitlichen Gründen gar nicht erst erhält.
Ebenso wurde Ein- oder Aussteigen beim Auto als neue Fähigkeit aufgenommen. Beim Fahrradfahren zählt das Aufsteigen und Fahren auf einem ebenen Radweg als abzusichernde Fähigkeit. In Sachen Nachverkehr ist das Ein- oder Aussteigen sowie die Beförderung mit allen üblichen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs ohne fremde Hilfe als Grundfähigkeit abgedeckt.
Ein zusätzlicher Baustein ist die Sofortleistung bei Unfall. Mit der Diagnose einer der definierten Unfallfolgen wird ohne Prüfung eines Prognosezeitraums geleistet. Liegt der Kunde nach einem Unfall für mindestens vier Tage im Koma – bei künstlichem Koma mindestens sieben Tage –, erleidet er eine irreversible Hirnschädigung oder verliert nach einem Unfall die Gebrauchsfähigkeit eines Armes oder Beines, erhält er direkt die vereinbarte Grundfähigkeitsrente. Die Anerkennung der Leistungspflicht erfolgt unbefristet. Eine Beendigung der Rentenzahlung kann nur durch eine Nachprüfung erfolgen. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei der Gothaer.
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