- Von Redaktion
- 30.01.2015 um 16:28
Über Infinus-Vermittler rollt eine Klagewelle hinweg – bisher hat jedoch noch keiner vor Gericht verloren, berichtet die Internetseite Procontra. So hätten das Amtsgericht Büdingen sowie die Landgerichte Bielefeld, Frankfurt, Arnsberg und Dresden bereits zugunsten der vertraglich gebundenen Vermittler entschieden. In Dresden habe das Landgericht die Klage dabei vollumfänglich abgewiesen (Aktenzeichen 9 O 1293/14). Hier hatte Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek von der Sozietät Peres & Partner aus München das Urteil erstritten – es ist laut Procontra nun rechtskräftig. In der Urteilsbegründung heißt es, dass dem Vermittler kein vorsätzlicher Pflichtenverstoß vorzuwerfen sei und der Vertragspartner des Kunden die Infinus AG FDI gewesen wäre.
Daniel Blazek, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei BEMK Rechtsanwälte, erklärt gegenüber dem Portal, dass viele Anleger der Infinus-Gesellschaft Future Business (Fubus) unbegründete Hoffnungen hätten. „Ich verstehe, dass die Anleger teilweise verzweifelt sind und nicht auf die Ergebnisse der Insolvenzverfahren allein warten wollen“, sagt Blazek gegenüber Procontra. „Diese Verzweiflung aber auf die vertraglich gebundenen Vermittler zu lenken, steht auf einem anderen Blatt.“
Vor allem für die Vertragspartner der Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner könnte es jedoch eng werden. Hier fordert die Insolvenzverwalterin Zahlungen zurück, da diese unentgeltlich erfolgt seien. Deshalb stünden Makler laut Procontra „vor teilweise existenzbedrohenden Forderungen“. Laut Blazek seien davon etwa 200 gewerblich tätige Finanzdienstleister betroffen.
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