- Von Redaktion
- 18.05.2016 um 16:10
Anlass des Briefes ist die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD. Sie werde das „das Business des Versicherungsvertreibers“ in einigen Punkten neu regeln. Schon das Wort „Regulierung“ sei für viele ein Unwort, stellt Axel Kleinlein in seinem Brief fest. Denn es erzeuge Angst. „Etwa die Angst, den eigenen Beruf nicht mehr frei ausüben zu können. Einige Vermittler unter Ihnen würden es schon als Einschränkung empfinden, wenn sie ihren Kunden offenlegen müssten, wie hoch die Provision ist“, so Kleinlein.
Solche Eingriffe müssten sauber begründet werden. Kleinlein: „Und hier kommt der Verbraucherschutz ins Spiel: Weil Sie eben als Vermittler durch die Provisionen in einen Konflikt geraten.“ Der Konflikt sei dabei offensichtlich: Soll man das beste Produkt verkaufen, das womöglich nur wenig Provision verspricht? Oder doch lieber ein Angebot, für das der Versicherer besonders hohe Provisionen auskehrt?
Dieser Interessenskonflikt sei ein Problem. Und deshalb sei das auch ein Thema für den Verbraucherschutz. „Es gibt nun mal Vermittler, die von der Provisionsgier getrieben werden. Im Bereich der privaten Krankenversicherung führte das sogar zu einer Gesetzesänderung und zur Beschränkung der Provisionen. Solche Vermittler schaden uns allen, den Verbrauchern sowieso und auch den korrekten Vermittlern.“
Gute Vermittler sind keine Verbraucherschützer
Kleinlein gesteht dann aber auch zu, dass es viele Vermittler (Makler und andere) gibt, die „einen guten Job machen und das Kundeninteresse in den Mittelpunkt stellen“. Sie hielten sich an alle Regeln des Verbraucherschutzes und zielten nicht auf das einmalige Geschäft ab, sondern auf eine kontinuierliche Kundenbeziehung. Kleinlein: „Das ist großartig und gibt nebenbei der gesamten Vermittlerschaft eine fundierte Existenzberechtigung. Manche denken nun, solche Vertreiber seien deshalb ja die eigentlich wahren Verbraucherschützer.“
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