Eine Frau bildet sich online weiter: Online-Schulungen sind aktuell die präferierte Art der Versicherungsvermittler, sich weiterzubilden. © Geschäft Foto erstellt von DCStudio - de.freepik.com
  • Von Karen Schmidt
  • 24.01.2022 um 11:49
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:40 Min

Weiterbildung ist für Versicherungsvermittler spätestens seit Inkrafttreten der Vertriebsrichtlinie IDD Pflicht. Welche Trends und Hindernisse es hier aktuell gibt.

Und noch eine Schwierigkeit ist nach wie vor im Weiterbildungsmarkt präsent: Inwiefern die angebotenen Weiterbildungen überhaupt im Sinne der IDD anrechenbar sind. „Viele vermeintliche Bildungsformate sind schlichtweg keine“, beschreibt Karsten Körwer das Problem. „Noch immer glauben die Protagonisten solcher Formate, dass auch eine ‚garnierte‘ Produktwerbeveranstaltung Weiterbildung ist.“ Das sei aber falsch. Hier spiele auch oft das liebe Geld eine Rolle beziehungsweise die Weigerung vieler Vermittler, für ihre Weiterbildung Geld in die Hand zu nehmen und zu investieren.

„Es hakt vor allem daran, dass gute und qualitativ hochwertige Weiterbildung in den Köpfen vieler Vermittler kostenfrei sein muss – das ist ein großes Problem, da offenbar die eigene Weiterentwicklung und die zusätzliche Expertise, verbunden mit dem daraus resultierenden Geschäftserfolg, noch immer nicht in den Köpfen zusammenspielen“, beklagt Körwer diesen Umstand. Die vermeintlichen, oft kostenfreien Bildungsformate stünden damit „im Weg auf dem Pfad zu echter Weiterbildung mit qualifizierten Trainern und Referenten – und die kosten nun mal Geld –, einem echten, verwertbaren Abschluss und damit der gewonnenen Expertise für den nachhaltigen Geschäftserfolg“, schimpft der Perspectivum-Gesellschafter.

Mehr Beispiele, was anerkannt wird oder nicht

Die Herausforderung der Nicht-IDD-fähigen Weiterbildungsformate sieht auch Frank Rottenbacher so. „Leidtragende sind dann letztlich immer die Vermittlerinnen und Vermittler, die ja ihre Stunden erfüllen müssen“, sagt er. In der Liste der „Häufig gestellten Fragen“, die die Finanzaufsichtsbehörde Bafin zusammen mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erstellt und bei Bedarf aktualisiert, würde sich der Weiterbildungsexperte daher „mehr Beispiele wünschen, was konkret anerkannt wird und was nicht“.

Auch halte man es bei Going Public für unglücklich, dass der Kontostand bei der Initiative „Gut beraten“ nicht notwendigerweise mit dem übereinstimme, was die Aufsichtsbehörden denn als IDD-Weiterbildung anerkennen würden. Rottenbacher: „Diese Unterschiede sind für den Vermittler nicht immer sofort erkennbar.“ Hier bleibt also noch einiges zu tun.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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