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Clark.de hat mit Welt N24 einen weiteren Investor gewonnen. Das Unternehmen aus dem Axel-Springer-Konzern investiert mittels Medialeistung in den digitalen Versicherungsmakler mit Sitz in Frankfurt. Das Investment ermögliche, weitere Kunden zu werben, erklärt Clark-Gründer Christopher Oster. mehr

Ein DVAG-Mitarbeiter verlässt das Unternehmen und darf zwei Jahre lang keine Kunden abwerben, sonst drohen 25.000 Euro Strafe pro Abwerbeversuch. So steht es im Handelsvertretervertrag der DVAG. Das geht so nicht, urteilte nun der BGH. mehr

Der Wechsel eines Kunden im Bestand von Vermittlern kann dauern – Wochen oder sogar Monate. Manche Kunden werden auch gar nicht erst freigegeben. Damit haben auch Versicherungsapps wie Knip, Clark oder Asuro zu tun. Der britische Anbieter Acturis baut nun eine zentrale Datenschnittstelle auf. Damit soll die Bestandsübertragung schneller gehen. Profitieren am Ende alle Marktteilnehmer und nicht nur App-Anbieter von den neuen Technologien? mehr

Seit Oktober vergangenen Jahres bietet der Maklerpool Blau Direkt seinen Maklern die Versicherungs-App Simplr an. Wie das neue Tool von Maklern und deren Kunden angenommen wird, berichtet Blau-Direkt-Chef Oliver Pradetto auf dem Kongress Network Convention in Warschau. mehr

Durch die Digitalisierung der Versicherungsbranche fällt im Jahr 2025 jeder vierte Job weg. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Unternehmensberatung McKinsey. Welche Sparten besonders stark von der Fintech-Konkurrenz betroffen sein werden. mehr

Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin gründet derzeit eine eigene Abteilung für sogenannte Fintechs. Das erklärt Jens Spahn, CDU-Politiker und Beauftragter der Bundesregierung für Start-ups im Finanzbereich, in einem Interview. Gleichzeitig gibt er einen Ausblick, wohin die Branche sich entwickelt. mehr

Wer vor Gericht verliert, muss nicht nur die Prozesskosten sondern auch die des gegnerischen Anwaltes übernehmen. So können auch bei kleineren Streitigkeiten schnell ein paar tausend Euro zusammen kommen. Für diesen Fall ist es gut, rechtsschutzversichert zu sein. Doch die Bedingungen müssen stimmen. mehr

Beim Nachbarn Blumen gegossen und eine Überschwemmung verursacht: Das ist zwar nur leicht fahrlässig gehandelt, jedoch keine Grund, von der Versicherung nicht haftbar gemacht zu werden. Auch wenn das nachbarschaftliche Mietverhältnis dadurch Schaden nimmt. mehr

Beratungsprotokolle sind Pflicht und sollen Finanz- und Versicherungskunden schützen. Allerdings heißt es von Verbraucherschutzseite: Das klappt viel zu selten. So soll die Anpassung an europäisches Recht die Situation verbessern. mehr

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