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Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Anspruch auf Bestandsprovisionen nicht automatisch entfällt, wenn ein Vertreter aufhört, für einen Versicherer zu arbeiten. Die Hintergründe. mehr

Wenn ein Lebensversicherter stirbt, bekommen die Erben aus seinem Vertrag Geld. Hat der Versicherte eine genaue Vorstellung davon, an wen das Geld gehen soll, dann muss er das im Vertrag auch klar regeln. Sonst fällt das Vermögen vielleicht in die falschen Hände. mehr

In der Kundengewinnung greifen Makler auf Veranstaltungen zurück. Dabei gilt es jedoch viel zu beachten – insbesondere bei der Ruhestandsplanung: Die vermögende Zielgruppe 50plus ist anspruchsvoll. Sie sollte mit maßgeschneiderten Events angesprochen werden. mehr

Die einen sind Naturtalente. Die anderen tun sich etwas schwerer. Aber wenn Makler erst einmal den Dreh raus haben, dann können sie mit Provisionen eine Menge Geld verdienen. Wie das System funktioniert, wer es bezahlt und warum die Politik es unbedingt abschaffen will. mehr

Das Softwareunternehmen geldempfehlung.de hat ein gleichnamiges Portal für die Online-Anlageberatung gestartet. Kunden können darüber von zu Hause aus ein Rendite-Risiko-Profil erstellen und bekommen dann Anlage- und Produkt-Empfehlungen. Finanziert wird das Ganze über Honorare. mehr

Die Lage der Vermittler in Deutschland ist durchwachsen, zeigt eine aktuelle Umfrage des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). So verzeichneten etwas mehr als ein Drittel der Vermittler einen Gewinn, bei fast einem weiteren Drittel änderte sich nichts und das letzte Drittel schließlich machte Minus. mehr

Rente statt Kapital: Diesen Trend im Lebensversicherungs-Geschäft stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fest. mehr

Helmut Hoffmans, Leiter der Rechtsabteilung der Zurich Gruppe Deutschland, hat das Unternehmen zur Jahresmitte verlassen. Er ist in den Ruhestand gewechselt. Sein Nachfolger steht bereits fest. mehr

Es ist ein wichtiges Urteil für Makler: Die Aachen-Münchener schreibt ihrem Kunden einen Brief. Als Ansprechpartner des Kunden nennt sie darin einen Mitarbeiter der DVAG. Dabei hat der Kunde einen Maklervertrag abgeschlossen und der Makler eine entsprechende Vollmacht. So geht’s nicht, urteilte daher jetzt das OLG Nürnberg und gab dem Makler Recht. mehr

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