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  • Von Redaktion
  • 15.08.2013 um 09:58
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Der Finanzvertrieb Plansecur hat sich für ein Nebeneinander von Provisions- und Honoroarberatung ausgesprochen. Nach Ansicht des Unternehmens ist die Qualität der Beratung unabhängig von der Art der Vergütung: „Die Meinung, nur die Honorarberatung sei eine unabhängige Beratung, halten wir für falsch“, erläutert Geschäftsführer Johannes Sczepan.

Die neuen gesetzlichen Vorschriften zwingen Provisionsberater ihre Vergütung dem Kunden auf Nachfrage hin offen zu legen. Aufgrund der so ermöglichten Transparenz habe ein gegen Provision beratener Kunde keinen Nachteil gegenüber dem Kunden einer Honorarberatung, so der Plansecur-Chef.

Qualität der Beratung hängt nicht von der Vergütung ab

Des Weitern kritisiert Sczepan die Bestrebungen in der EU, den Provisionsberatern das Prädikat „unabhängig“ zu entziehen. Nach den aktuellen Plänen sollen nur Honorarberater, die dem Kunden ihre Leistung in Rechnung stellen „unabhängig“ im Sinne des Gesetzes sein. Sczepan dazu: „Wir halten es für falsch, die Qualität einer Beratung an der Art der Honorierung festmachen zu wollen“. Er spricht stattdessen von Fachkenntnis, ehrlicher Einstellung und Wertschätzung des Kunden, die sowohl auf de rHonorar-, als auch auf der Provisionsberater-Seite anzutreffen wären.

Die geplante Herabsetzung der Provisionberatung könne dazu führen, dass vielen Menschen eine Finanzberatung vorenthalten bliebe. Als Beispiel nennt Plansecur Bauvorhaben junger Familien: Die müssten dann erst einmal sparen, um sich einen Berater für das eigentliche Vorhaben leisten zu können.

Provisionsberatung ist Quersubventionierung

Hier biete die Provisionsberatung eine „Quersubventionierung“. Kunden, die hohe Beträge anlegen, finanzieren auch den Beratungsaufwand mit, der für kleinere Anlagevolumen genauso anfällt, so das Unternehmen. Die Honorarberatung kenne dieses Prinzip nicht, was letztendlich vor allem den weniger Vermögenden schaden würde.

Ein weiterer Nachteil der Honorarberatung aus Sczepans Sicht: Ohne konkrete Vermittlung von Produkten bestehe das Risiko, dass der Kunde in der Anlageentscheidung allein gelassen werde und ungeeignete Produkte auswähle. „Daher besitzen beide Beratungsformen eine Berechtigung und sollten in Deutschland parallel angeboten werden“

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