- Von Lorenz Klein
- 18.08.2020 um 14:39
Das Landgericht Krefeld hat am 4. Juni 2020 entschieden, dass ein Finanzvermittler 24.395,05 Euro an einen P&R-Anleger zahlen muss, den er zuvor beraten hatte.
Was ist geschehen?
Auf Empfehlung seines langjährigen Finanzvermittlers kauft ein Mann elf Container von der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH zu einem Preis von insgesamt 31.460 Euro. P&R verpflichtete sich dazu, die Container nach fünf Jahren wieder zurückzukaufen. Doch infolge der Insolvenz von P&R kommt es nicht dazu.
Der Mann habe lediglich Mieteinnahmen von 7.064,95 Euro erhalten und sei damit auf einem Schaden von 24.395,05 Euro sitzen geblieben, berichtet Angelika Jackwerth, Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, auf ihrer Website über den Fall und den Urteilsspruch.
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Das Urteil
Den Schaden in Höhe von 24.395,05 Euro muss der Finanzvermittler nach Entscheidung der Richter ersetzen. Laut dem Urteil vom 4. Juni 2020, das noch nicht rechtskräftig ist, „verstieß der Finanzvermittler gleich gegen eine ganze Reihe von Aufklärungspflichten“, wie Anwältin Jackwerth berichtet.
Demnach hatte der Vermittler den Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass dieser im Worst-Case-Fall nicht nur seine Anlagesumme riskiert, sondern wegen möglicher weiterer Kosten auch mit seinem Privatvermögen bis hin zur Privatinsolvenz haftet.
Der Vermittler hätte zudem klarstellen müssen, zitiert die Anwältin aus dem Urteil, dass die im Kauf- und Verwaltungsvertrag genannte Versicherung nicht so umfassend war wie es schien. Mit der Versicherung seien weder alle Risiken der Container abgedeckt noch werde im Falle eines Totalverlustes eines Containers ein gleichwertiger Container geliefert. Laut Verkaufsunterlagen soll lediglich das Risiko bestanden haben, dass die prognostizierten Mieteinnahmen nicht erreicht werden können. Damit würden aber die möglichen wirtschaftlichen Konsequenzen für den Anleger nur unzureichend dargestellt, wie es heißt.
Auch über die mit dem Eigentumserwerb verbundenen Risiken sei der Anleger nicht aufgeklärt worden. „Das Gericht stellte klar, dass es für den Anleger unklar sei, was geschehen soll, wenn kein neuer Mieter gefunden wird und der Container aus einem für den Kläger unbekannten Ort zurück geführt oder gar selbstständig weiterveräußert werden muss“, schreibt Jackwerth. Über die Frage, was passiert, wenn der Container einen Schaden verursache, sei ebenfalls nicht ausreichend aufgeklärt worden.
Das Gericht habe in seinen Urteilsgründen nicht an Kritik an dem Vermittler gespart, heißt es weiter. So hätten ihm bei Durchsicht der Vertragsunterlagen Zweifel an der Schlüssigkeit der Garantien aus dem Kauf- und Verwaltungsvertrag und den dargestellten Risiken kommen müssen. „Diesen Zweifeln hätte er nachgehen müssen“, betont die Fachanwältin. „Wenn er sich selber nicht erklären konnte, wie eine Gesellschaft die versprochenen Garantien für die Anleger übernehmen kann, hätte er die Anleger darauf aufmerksam machen müssen.“ Das sei jedoch nicht geschehen.
Das Urteil biete für P&R-Anleger die Chance, ihr eingezahltes Geld wieder zurückzubekommen, schlussfolgert Jackwerth. Nach bisherigen Erfahrungen der Kanzlei seien zahlreiche P&R-Anleger nicht oder nur unzureichend über die Risiken der Anlage informiert worden.
Erst kürzlich berichtete Jackwerths Kanzlei über „ein ebenfalls anlegerfreundliches Urteil des Landgerichts Kleve“. Das noch nicht rechtskräftige Urteil vom 5. Mai 2020 hatte eine Bank zu einer Schadensersatzzahlung an eine Frau und deren Vater in Höhe von 103.248,34 Euro beziehungsweise 109.838,88 Euro verurteilt.
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