- Von Juliana Demski
- 17.03.2020 um 10:08
Deutscher Maklerverbund mit neuen Maklerhaftungskonzepten im Gewerbebereich
Beim Deutschen Maklerverbund gibt es ab sofort verbesserte Versicherungsbedingungen im Gewerbebereich für alle Partner. Mit den sogenannten „RisikoDEMVerm“ will sich der Verbund vor allem an Makler wenden, die bisher wenig oder gar nicht im Gewerbebereich vermittelt haben. Dank eigenständiger Courtagezusagen sollen sie stets die vollen Rechte am Kundenbestand behalten.
„Unsere RisikoDEMVer reduzieren das Risiko für Makler, weil mit ihnen ein geringeres Risiko besteht, dass Versicherer im Schadenfall nicht leisten“, so der Geschäftsführer des Deutschen Maklerverbunds, Karsten Allesch.
„Wir sehen uns als Partner der Makler dazu verpflichtet, diese auf allen Ebenen zu unterstützen. Aufgrund des Verwaltungsaufwands fällt die Dokumentation der Beratung bei margenschwachen Produkten häufig sehr oberflächlich aus“, erklärt Allesch. „Makler müssen darüber hinaus bei komplexen Themen wie der Gewerbeversicherung fachlich auf absoluter Höhe sein. Deshalb stellen wir im Rahmen unserer Maklerverwaltungssoftware eine Weiterbildungsplattform und eine umfangreiche Wissensdatenbank zur Verfügung.“
Württembergische überarbeitet Cyber-Police
Bereits vor einigen Jahren hat die Württembergische eine Cyber-Versicherung für kleine und mittelständische Betriebe entwickelt. Diese schützt Unternehmen vor den wirtschaftlichen Folgen von Cyber-Risiken. Im Schadenfall stehen über ein Service-Telefon der Württembergischen Spezialisten wie zum Beispiel IT-Forensiker bereit und leisten schnelle Hilfe. Nun hat der Versicherer die Leistungen des Tarifs noch einmal überarbeitet und verbessert.
In Zukunft besteht unter anderem auch für die Cloud Versicherungsschutz – Ertragsausfälle sind mitversichert. Abgedecjt sind außerdem die finanziellen Folgen der digitalen Betrugsmethode „Fake President“ sowie von Cyber-Schäden, welche die Beschäftigten verursacht haben. Ferner verzichtet der Versicherer auf den Erfüllungsschadenausschluss, und es gilt eine zeitlich unbegrenzte Rückwärtsversicherung. Eine Vereinfachung gibt es auch bei den Selbstbehalt-Richtlinien: So differenziert die Württembergische beim Selbstbehalt nicht mehr nach Risikoklassen. Bei Unternehmen unter 20 Millionen Euro Umsatz wird ein Selbstbehalt von 500 Euro oder 1.000 Euro vereinbart, ab 20 Millionen Euro Umsatz sind es 2.500 Euro. Die Ertragsausfallversicherung wurde ebenfalls verbessert: Hier sind in Zukunft auch die vorsorglichen Systemabschaltungen mitversichert. Zudem gilt nun eine Haftungszeit von zwölf statt sechs Monaten.
Universa bietet Neuerungen in der Krankenversicherung
Die Universa hat ihre Annahmekriterien in ihrer PKV verbessert und bietet ab sofort eine neue Arbeitshilfe „Hinweise und Tipps zur Antragstellung“ für Vermittler an. Durch die neuen Annahmekriterien beurteilt sie die Versicherungsfähigkeit von Berufen in der Krankenvollversicherung und Krankentagegeldversicherung jetzt einheitlich. Damit kann laut Universa jeder, der sich bei ihr vollversichert, ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld abschließen und die Karenzzeit frei wählen. Das sei insbesondere bei der Beratung von Selbstständigen und Freiberuflern ein Vorteil und gelte auch für das spartenübergreifende Einkommenssicherungskonzept „Unisafe|HQ“.
Darüber bietet die Universa jetzt einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente. Auch einen VIP-Service bietet die Versicherung nun an: Damit erhalten Vermittler einen Direktkontakt zu qualifizierten Risiko- und Bestandsmanagern in der Unternehmenszentrale.
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