- Von Juliana Demski
- 14.04.2022 um 15:52
Itzehoer erweitert Schutz für Flüchtlingshelfer
Bis Ende dieses Jahres gelten in mehreren Sparten der Itzehoer Versicherung Sonderregelungen beziehungsweise erweiterter Versicherungsschutz für jene Versicherte, die Flüchtlinge mietfrei bei sich aufgenommen haben. Die Itzehoer Haftpflicht kommt nun auch für Eigenschäden auf, die von diesen Flüchtlinge im Haushalt verursacht wurden. Die Hausratversicherung gilt auch für die Räumlichkeiten, in denen Versicherte sie aufgenommen haben.
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Wer den bei sich aufgenommenen Flüchtlingen ein bei der Itzehoer versichertes Auto zur Verfügung stellt, hat außerdem keine Zusatzbeiträge zu zahlen – und auch auf eine Hochstufung im Falle eines Unfalls verzichtet der Versicherer. Das gilt ebenfalls sowohl für Haftpflicht- als auch für Kaskoschäden, die bei Hilfstransporten per Auto bis zur ukrainischen Grenze entstehen. Und: Besteht eine Rechtsschutzversicherung einschließlich Anwalts-Hotline, kann die Rechtshilfe per Telefon auch von den Flüchtlingen in Anspruch genommen werden.
HDI informiert: Schutz für Ärzte und Medizinstudierende in der Flüchtlingshilfe
Zahlreiche Mediziner engagieren sich im Rahmen der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich. Die HDI Versicherung hat deshalb klargestellt, wie es um den Versicherungsschutz steht: Sofern eine Berufshaftpflicht bei HDI besteht, sind diese Tätigkeiten im Rahmen der Versicherung abgedeckt. Hierbei reicht die sogenannte „Restrisiko-“ beziehungsweise „Ruhestandsabsicherung“ aus.
Um bei HDI für eine honorarärztliche Tätigkeit im Rahmen der Flüchtlingshilfe ausreichend abgesichert zu sein, sollte der Versicherungsschutz zumindest die „gelegentliche freiberufliche (Neben-)Tätigkeit“ beziehungsweise die „gelegentliche außerdienstliche Tätigkeit“ umfassen. Dies sei bei allen niedergelassenen Ärzten der Fall, schreibt der Versicherer weiter.
Aber auch die über das Jungmedizinerkonzept von HDI versicherten Assistenzärzte in der Weiterbildung sowie Medizinstudierende verfügen über die notwendige Deckung. Sollte ein ergänzender Schutz erforderlich sein, bietet HDI diesen in Form der Absicherung des „ärztlichen Restrisikos“ (ausreichend für ehrenamtliche Tätigkeit) beziehungsweise für „gelegentliche außerdienstliche Tätigkeiten“ (ausreichend für honorarärztliche Tätigkeit) an.
Allianz mit bKV-Baustein Krankenhaustagegeld
Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) hat ihr Portfolio in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) um den Bausteintarif Krankenhaustagegeld erweitert. Der Schutz greift, wenn Arbeitnehmer stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen: Sie erhalten dann für jeden Tag im Krankenhaus eine vorher festgelegte Summe zwischen zehn und 100 Euro – egal, wie lange der Krankenhausaufenthalt dauert.
Das Krankenhaustagegeld kann ab dem ersten Tag der Versicherung ohne Wartezeiten in Anspruch genommen werden, auch angeratene oder bereits laufende Krankenhausaufenthalte sind mitversichert. Eine Gesundheitsprüfung entfällt.
Die Kosten der Versicherung belaufen sich auf 1,29 Euro je 10 Euro Tagessatz pro Monat und versicherter Person. Gut zu wissen: Gehen Mitarbeitende zum Beispiel in Elternzeit oder in ein Sabbatical, bezahlt die Firma in dieser Zeit keine bKV-Beiträge. Die Leistungen können die Versicherten trotzdem weiterhin nutzen.
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