- Von Juliana Demski
- 19.09.2018 um 11:55
Zurich digitalisiert Schadenregulierung
Eine neue Online-Plattform der Zurich Versicherung bietet Kunden zukünftig die Freiheit, Entschädigungsleistungen für ihre Sach- oder Haftpflichtschäden individuell zu wählen.
Und das funktioniert so: Mit dem neuen Service erfahren Zurich Kunden bereits während der telefonischen Schadenmeldung beim Versicherer die zu erwartende Entschädigungshöhe. Gleichzeitig wird diese Summe als Gutschrift ins persönliche Zurich Online-Schadenportal gestellt. Der geschädigte Kunde erhält anschließend einen Zugriffslink auf das Portal, wo er seine Entschädigungsleistung auswählen kann.
Generali bietet neue „Digitale Pannenhilfe“
Kunden mit einem Kfz-Schutzbrief der Generali können ab sofort den Service der „Digitalen Pannenhilfe“ nutzen. Die Innovation ermöglicht dank elektronischer Datenübermittlung eine rasche und transparente Hilfe im Schadenfall.
Sollte ein Unfall passiert sein, müssen Kunden nur bei der Generali-Hotline anrufen. Danach erhalten sie per SMS den Link zur mobilen Website aufs Smartphone. Hier können Kunden ganz einfach sämtliche relevanten Daten und Angaben zum Unfall übermitteln. Der Versicherer informiert daraufhin den nächstgelegenen Pannendienst, um sofort Hilfe kommen zu lassen.
Universa verbessert Wohngebäudepolice
Die Universa verzichtet in der Exklusivdeckung ihrer Wohngebäudeversicherung jetzt bis zur Versicherungssumme auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Bisher war dies auf 50.000 Euro begrenzt. In den Tarifvarianten Komfort und Kompakt wurde die Entschädigungsgrenze bei grob fahrlässig verursachten Schäden von 3.000 auf 50.000 Euro erhöht. Diese Neuerung gilt sowohl für das Neugeschäft als auch für bestehende Verträge.
Continentale bringt Fonds-Rente mit Garantie auf den Markt
Mit der neuen Continentale Rente Invest Garant sollen Kunden bereits ab dem ersten Sparbeitrag voll in die von ihnen ausgesuchten Fonds investieren. Gleichzeitig sei sichergestellt, dass die gewählte Mindestgarantie nicht verloren gehe.
Ein Mechanismus sorgt monatlich dafür, dass das Guthaben des Kunden zwischen Fondsguthaben und Sicherungsvermögen aufgeteilt wird. In ihrem Sicherungsvermögen will die Continentale nur so viel anlegen, wie für die Garantie zum vereinbarten Rentenbeginn notwendig ist. In welcher Höhe der Rentenfaktor garantiert sein soll, wählt der Kunde selbst aus.
Über eine Günstigerprüfung soll er außerdem immer die höchstmögliche Rente erhalten, die aus dem gesamten Guthaben im Vertrag berechnet wird.
Aktuell bietet die Continentale die Rente Invest Garant als Privatrente und in der betrieblichen Altersversorgung an. Ab 2019 kommt sie auch als Riester- und Basisrente. Der Einstieg ist ab 25 Euro monatlich oder 3.000 Euro einmalig möglich. Bei der Anlage kann der Kunde aus mehr als 80 Fonds bis zu 10 gleichzeitig kombinieren und mehrfach jährlich kostenlos ändern.
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