- Von Juliana Demski
- 09.06.2020 um 16:17
SDK bringt neue Krankenzusatztarife auf den Markt
Die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) hat drei neue Krankenzusatztarife gestartet – in den Kategorien „Zahn“, „Ambulant“ und „Krankenhaus“. Außerdem hat der Versicherer auch seine betriebliche Krankenversicherung (bKV) überarbeitet.
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Das sind die kundenfreundlichsten Krankenzusatzversicherer
Die Zahnzusatz- und die ambulante Zusatzversicherung sind nach Art Schaden kalkuliert. Die stationäre Krankenzusatzversicherung wird weiterhin mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt in allen Produktlinien keine Wartezeiten, außerdem ist ein Wechsel in höhere Tarifstufen ohne Gesundheitsprüfung alle fünf Jahre möglich.
Folgende neue Leistungen gibt es in den Tarifen:
Zahn
Unter anderem gibt es ab jetzt die Regelung, dass die Leistungen stets inklusive der Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Bis zu drei fehlende Zähne können mitversichert werden, und es gibt kein Höchstaufnahmealter.
Ambulant
Die neue ambulante Zusatzversicherung umfasst auch Naturheilverfahren, schließt alle relevanten GKV-Lücken und enthält laut SDK eine hohe Brillenleistung und deckt die Kosten einer Laserbehandlung für die Augen (refraktive Chirurgie) ab.
Krankenhaus
Im Krankenhaus können Kunden zwischen der Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer wählen oder auch die Leistungen des Einbett-Zimmers für einen Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall absichern.
In der bKV gibt es folgende Neuerungen:
Unter anderem versichert die SDK ab sofort noch mehr Branchen. „Wir behalten die Einheitsbeiträge in der obligatorischen bKV bei. Neues Highlight ist ein Beitragsfreistellungstarif“, sagt Benno Schmeing, verantwortlicher SDK-Vorstand für den Betrieb, die Mathematik und das Produktmanagement. Und: Wer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, in Elternzeit- oder Familienpflegezeit geht, für den bezahlt der Arbeitgeber bis zu 36 Monate lang keinen Beitrag und der Mitarbeiter erhält dennoch den vollen Versicherungsschutz.
Württembergische mit neuer Grundfähigkeitsversicherung
Sehen, Hören, Sprechen, Gebrauch der Hände, Stehen, Gehen und Treppensteigen: Die neue Grundfähigkeitsversicherung der Württembergischen sichert all diese Fähigkeiten ab. Ab dem Verlust einer der sieben Grundfähigkeiten für mindestens sechs Monate zahlt das Unternehmen eine monatliche Grundfähigkeitsrente – unabhängig davon, ob der Beruf weiter ausgeübt wird oder nicht.
Der Versicherungsschutz besteht im Falle des Verlusts infolge einer Krankheit, einer Körperverletzung, eines Unfalls oder von Kräfteverfall. Die Auszahlung der Rente erfolgt so lange, wie die Beeinträchtigung besteht. Bei dauerhaftem Verlust wird die Rente bis zum vereinbarten Versicherungsende bezahlt.
Der Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung ist ab dem 7. Lebensjahr möglich. Für Änderungen im Leben wie etwa Heirat, Geburt eines Kindes oder steigendes Einkommen gibt es eine Nachversicherungsoption: Der Versicherungsschutz kann dann ohne eine erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden. Und: Wer bereits vor dem 18. Geburtstag über eine Grundfähigkeitsversicherung der Württembergischen verfügt, kann auf Wunsch unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Lebensjahr in die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln.
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