- Von Juliana Demski
- 22.06.2020 um 18:11
HDI startet neue Tierhalterhaftpflicht
Bei HDI gibt es ab sofort eine neue Tierhalterhaftpflichtversicherung – sowohl für Hunde als auch für Pferde. Die Police lässt sich in zwei Varianten abschließen: als Basis-Paket und als Premiumtarif. Während der Grundschutz eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro beinhaltet, sind es in der Linie Premium 50 Millionen Euro. Und: Optional kann zur Linie Premium die Bestleistungsgarantie vereinbart werden: Falls ein Versicherer im deutschen Markt frei zugänglich einen höheren Versicherungsumfang bietet, leistet HDI auf Anforderung im Schadenfall nach diesen Bedingungen.
Folgende Leistungen sind ebenfalls enthalten:
- Tierbergungskosten bis 10.000 Euro (Basis) beziehungsweise 50.000 Euro (Premium), ohne Selbstbehalt
- Gebrauch eigener oder fremder Kutschen oder Schlitten
- Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben
- Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen bis 2.500 Euro (Basis), alternativ bis 10.000 Euro (Premium)
Die Linie Premium bietet darüber hinaus Spezialleistungen, etwa einen Forderungsausfallschutz inklusive Kostenübernahme für Rechtsschutz bis 50.000 Euro. Zudem ist nicht gewerblicher Reitunterricht ebenso mitversichert wie der private oder ehrenamtliche Einsatz des Hundes oder Pferdes zu therapeutischen Zwecken.
Und: Welpen beziehungsweise Fohlen sind bis zum Alter von sechs (Basis) oder zwölf Monaten (Premium) kostenlos mitversichert. Ab dem zweiten Hund beziehungsweise zweiten Pferd gewährt HDI einen Beitragsnachlass.
Volkswohl Bund überarbeitet Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Lebensversicherer Volkswohl Bund hat seine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an die sich verändernden Lebens- und Arbeitswelten angepasst. Insgesamt sind jetzt rund 350 Berufe preislich besser gestellt. Nichtraucher sparen noch darüber hinaus über alle Berufsklassen hinweg.
Ebenfalls neu ist das Recht auf eine Berufswechselprüfung. Darüber haben die Versicherten die Möglichkeit, Beiträge zu sparen, wenn ihre neue Berufstätigkeit eine günstigere Berufseinstufung zulassen würde. Der Anspruch darauf ist ohne Mehrkosten im Vertrag enthalten.
Der Versicherer hat sich zusätzlich eine Teilzeitregel ausgedacht: Wer in der Elternzeit, zur Pflege eines Angehörigen oder wegen Kurzarbeit seine Arbeitszeit vorübergehend reduziert, kann sich darauf verlassen, dass ein BU-Leistungsantrag in dieser Zeit so geprüft wird, als würde er Vollzeit arbeiten. Wer möchte, kann in solchen Fällen auch seine vereinbarte BU-Rente senken und Beiträge sparen. Wenn der Kunde später wieder mehr arbeitet, kann er die Rente erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Auch der Schutz bei Arbeitsunfähigkeit (AU) ist umfangreicher geworden: Wer diesen Baustein wählt, erhält eine Leistung in Höhe der BU-Rente, wenn er drei Monate krankgeschrieben ist und zugleich eine Prognose für weitere drei Krankheitsmonate erhält. Diese AU-Leistung fließt jetzt bis zu 36 Monate lang – also doppelt so lange wie bisher.
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