- Von Juliana Demski
- 24.02.2021 um 19:52
Neue Möglichkeiten bei der Fondsrente der Continentalen
Die Continentale Lebensversicherung geht neue Wege in der Fondsrente: Mit dem investmentorientierten Rentenbezug sollen Kunden nun über die Ansparphase hinaus einen Teil ihres angesparten Guthabens in Fonds investieren können.
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Dies sei vor allem in Zeiten von niedrigen Zinsen und der steigenden Lebenserwartung sinnvoll, sagt Thomas Pollmer, Leiter Produktmanagement Leben im Continentale Versicherungsverbund. Denn so sei es möglich, die garantierte Rente mithilfe von Kapitalerträgen aufzustocken.
Damit möglichst viel in die Fonds investiert werden könne und gleichzeitig immer ausreichend Kapital für die garantierte Rente zur Verfügung stehe, mache ein Anlagemechanismus seine Arbeit: der „Continentale Chancen-Tracker“. Er registriere die Entwicklung der Fondsanlagen, berücksichtige die individuellen Vertragsdaten und berechne dann jeden Monat neu, wie viel Guthaben investiert werden könne. Laut Pollmer garantiert das „den maximalen Spielraum für die Anlagen und erhöht das Rendite-Potenzial“.
IVFP startet Videoreihe zum Thema Vorsorge auf Youtube
„Warum Altersvorsorge?“ – so heißt das neue kostenlose Videoformat des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) auf Youtube. Es richtet sich an Berater, die ihren Kunden neue Argumente für die private Vorsorge bieten wollen. Der Fokus liegt dabei auf den Kriterien Langlebigkeit und Lebensstandardlücke.
Der Tipp des IVFP: „Geben Sie diesen Link an ihre Kunden weiter“ – sozusagen als Appetithappen. Lösungsvorschläge für die Altersvorsorge seien in den Videos bewusst nicht integriert, damit die Verbraucher sich dafür wieder an ihre Berater wenden müssten.
>>> Hier geht es zur Videoreihe
Arag baut Rechtsschutz aus
Ob Streit ums Homeoffice, Kurzarbeit oder Reisestornierungen: Aktuell wird Corona-bedingt viel gestritten. Der Versicherer Arag hat seine Rechtsschutzpolice deshalb verändert und weiter ausgebaut. Ab sofort gibt es drei Tarifvarianten: Basis, Komfort und Premium.
Der neu entwickelte Basis-Rechtsschutz sichert die wichtigsten Leistungen jetzt auch außergerichtlich ab – sowohl für Privat- als auch für Gewerbekunden. Kommt es zum Versicherungsfall, hat der Kunde ab sofort die Wahl: Entscheidet er sich vorab für einen von der Arag vorgeschlagenen Lösungsweg, zum Beispiel für eine Mediation, entfällt die Selbstbeteiligung. Nimmt der Kunde dagegen direkt die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch, gilt eine Selbstbeteiligung von 300 Euro.
In der Komfortvariante sind zusätzlich Streitigkeiten rund um Erwerb und Verkauf, Verwaltung sowie Finanzierung von Kapitalanlagen mitversichert – unabhängig davon, ob es sich um einzelne oder in Fonds gebündelte Aktien und Rentenwerte handelt.
Neu für Komfort- und Premiumkunden ist auch der integrierte Anti-Stalking-Rechtsschutz. Wer ständig verfolgt, ausspioniert oder gar belästigt wird, kann so, nachdem eine Strafanzeige gegen den Stalker erstattet wurde, Unterlassungsansprüche geltend machen.
In der Premium-Variante können Kunden zudem auf rechtliche Unterstützung zählen, auch wenn der Schadenfall vor Versicherungsbeginn liegt. Gibt das Gericht der Klage grundsätzlich recht, trägt die Arag die Kosten für die anschließende Durchsetzung der individuellen Ansprüche. Premiumkunden können außerdem, ohne dass schon ein konkreter Versicherungsfall eingetreten ist, von ihrem Recht auf eine vorsorgliche Beratung durch einen Anwalt Gebrauch machen. Dabei ist es gleich, um welches Rechtsanliegen es sich handelt und ob dieses auch tatsächlich versichert ist.
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