- Von Juliana Demski
- 31.03.2021 um 13:22
Hanse-Merkur stockt Corona-Reiseschutz auf
Im vergangenen Jahr hat die Hanse-Merkur auf die Corona-Pandemie unter anderem mit einer Corona-Reisezusatzpolice reagiert. Die lässt sich nach wie vor zu Reiseschutzprodukten der Hanse-Merkur hinzubuchen. Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs an Reisebuchungen und der für Reisende weiterhin unübersichtlichen Situation hat der Versicherer den Leistungsumfang des Produktes nun nochmal aufgestockt und die Prämie gesenkt.
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So greifen die Leistungen in der Urlaubsgarantie beziehungsweise Reiseabbruch-Versicherung nun auch dann, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung für das jeweilige Zielland besteht. Auch hat die Hanse-Merkur die Abschlussfrist für den Corona-Reiseschutz an die Abschlussfrist der Reise-Rücktrittsversicherung angeglichen.
Zusätzlich wurde die Anzahl an Reisepreisstaffeln reduziert, nach denen sich die Prämie berechnet. Ab sofort gibt es nur noch eine Prämie für alle Reisearten. Die bisher separate Ausweisung von Schiffsprämien entfällt. Darüber hinaus wurden die Prämien insgesamt gesenkt. Gut zu wissen: Auch Kunden, die ihren Corona-Reiseschutz bereits in den vergangenen Monaten abgeschlossen haben, profitieren von diesen Leistungsverbesserungen.
Neue Beamtentarife in der R+V Krankenversicherung
Die R+V Krankenversicherung hat zum 1. April ihre Tarife für Beamte überarbeitet und erweitert. Im neuen „Beihilfekonzept“ sind ab sofort die volle Leistung für Zahnersatz bereits ab Vertragsbeginn enthalten. Zudem fördert die R+V Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, ohne dass sich diese auf eine mögliche Beitragsrückerstattung auswirken. Auch erkennt die R+V Leistungen von Heilpraktikern bis zu den Höchstsätzen sowie die Nutzung von Telemedizin an.
Besonders Beamtinnen können sich über die neuen Leistungsupdates freuen: So übernimmt der Versicherer im Beihilfekonzept nun unter anderem die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse sowie für Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik und zahlt eine Geburtspauschale von 300 Euro.
Insgesamt besteht das überarbeitete Angebot aus den drei Tarifkombinationen „Classic“, „Comfort“ und „Premium“. Kunden können aus diesen drei Möglichkeiten wählen. Alle drei Varianten enthalten einen Grundtarif sowie einen Ergänzungstarif, der unter anderem die Erstattung der Restkosten für Heilpraktiker, Sehhilfen, zahntechnische Leistungen und die Behandlung bei Auslandsreisen regelt. In der Premium-Variante zahlt die R+V zudem Arzthonorare, die über den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung liegen.
Zudem bietet die R+V in den Varianten Comfort und Premium Wahlleistungstarife. Dabei erstattet die R+V in der Comfort-Variante Zweibettzimmer und Privatarzt bei freier Krankenhauswahl. In der Premium-Variante übernimmt die R+V bei freier Klinikwahl die Kosten für Einbettzimmer und Privatarzt auch über die Höchstsätze der gültigen Gebührenordnung hinaus. In allen drei Varianten sind zudem zusätzliche Absicherungen hinzubuchbar – zum Beispiel ein Krankenhausgeld oder ein Pflegemonatsgeld.
VHV überarbeitet Haftpflichtversicherung für IT-Betriebe
Für IT-Betriebe gilt: Schon die kleinsten Fehler bergen ein hohes Schadenpotenzial. Die VHV hat deshalb ihre Haftpflichtpolice für IT-Dienstleister noch einmal überarbeitet. Nach wie vor stützt sich die Police auf drei Säulen: eine Betriebshaftpflicht (für Betriebsstätten und IT-Dienstleistung) mit 5 Millionen Euro Versicherungssumme, eine reine Vermögensschadendeckung aus IT-Tätigkeiten mit wählbaren Versicherungssummen von 250.000 bis 3 Millionen Euro sowie eine Privathaftpflicht mit allen Leistungen der „VHV PHV Exklusiv“ mit 50 Millionen Euro Versicherungssumme. Den Schutz gibt es ab 223 Euro netto und ohne Selbstbeteiligung.
Die frisch überarbeitete VHV Firmenprotect für IT-Dienstleister beinhaltet jetzt zudem:
- eine offene Vermögensschadenhaftpflichtdeckung im Bereich der versicherten Tätigkeit
- eine Absicherung gegen Vermögensschäden aus der Verzögerung der Leistung
- Reimplementierungskosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
- die Übernahme einer vertraglich übernommenen Haftpflicht
Entgegen der klassischen Haftpflicht sind bei der VHV zudem auch Kosten versichert, die der Versicherungsnehmer selbst erleidet (Eigenschadenversicherung) – also zum Beispiel Reputationsschäden, Veränderung, Blockierung oder Zerstörung der eigenen Website oder der Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen.
Schutz besteht außerdem für:
- Herstellung und Handel mit Soft- und Hardware
- Reparatur, Wartung, Modifizierung, Implementierung von Soft- und Hardware
- IT-Beratung, -Schulung und -Analyse
- Einrichtung und Organisation von Netzwerken
- Internetproviding-Dienste
- Webdesign und Webpflege
- Betrieb von Rechenzentren, einschließlich Hosting, Cloud-Computing und SaaS
- Datenerfassung und Datenbearbeitung.
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