- Von Juliana Demski
- 21.04.2021 um 17:01
LV 1871 macht „Golden BU“ interessanter für junge Menschen
Die LV 1871 hat die Leistungen in ihrer „Golden Berufsunfähigkeitsversicherung“ (BU) für junge Menschen verbessert: Studenten vieler Studiengänge können jetzt bis zu 2.000 Euro monatlich absichern. Für viele Auszubildende beträgt die maximale Absicherungssumme nun 1.500 Euro im Monat. Das gilt für den Großteil der kaufmännischen und medizinisch-technischen Ausbildungsberufe sowie insbesondere für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge, Ingenieursstudiengänge, Jura und Medizin.
Und auch die Regelungen zur Leistungsprüfung wurden verändert: So wird in den neuen Bedingungen konkretisiert, wann Studenten als berufsunfähig gelten, wobei auf den tatsächlichen Studienalltag abgestellt wird. Auch bei Auszubildenden ergibt sich eine Veränderung in der Leistungsprüfung: Ab sofort stellt die LV 1871 entweder auf die Ausbildungsfähigkeit oder auf den angestrebten Ausbildungsberuf ab – es gilt der für den Versicherten vorteilhaftere Bezug.
Anpassungen der Versicherungssumme sind ab sofort zudem nicht mehr nur bei 16 Lebensereignissen möglich, sondern auch bei Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung. Das gilt ebenso beim Wechsel aus einem mindestens ein Jahr laufenden sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob oder befristetem Arbeitsverhältnis in eine unbefristete Vollzeitstelle.
Außerdem hat die LV 1871 auch ihre Zukunftsgarantie überarbeitet: Versicherte können ihre Berufseinstufung sowie die Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie jetzt auch bei einem Schulwechsel oder der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe überprüfen lassen. Während eine Verdopplung der BU-Rente bislang lediglich beim Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung möglich war, kann sie nun auch zum Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung vorgenommen werden – maximal bis zu den für den jeweiligen Beruf geltenden Höchstrenten.
Maxpool startet Maklerrente
Maxpool bietet seinen Vertriebspartnern ab sofort Alterssicherungsmodelle an, mit denen sie ihren Bestand am Ende ihres Berufslebens verkaufen oder verrenten können. Sowohl eine Auszahlung als Einmalbetrag als auch in Form von Raten ist möglich. Bei der Verrentung stehen eine planbare Rente und eine chancenorientierte Rente inklusive Hinterbliebenenschutz zur Auswahl.
„Bei der planbaren Rente erhält der Makler 90 Prozent auf die laufende Bestandscourtage mit reaktiver Bestandsbetreuung“, erklärt Prokuristin Cigdem Gin von Maxpool. „In diesem Modell ist jedoch mit Abrieb zu rechnen und somit wird sich die Rente über die Laufzeit verringern. Aus diesem Grund gilt unsere Empfehlung der chancenorientierten Rente. Hier erhält der Makler 70 Prozent der laufenden Bestandscourtage inklusive Hinterbliebenenschutz.“ Mit dabei sei zudem eine aktive Bestandsbetreuung, die dafür sorge, dass die Rente „Jahr für Jahr steigt“, so Gin weiter.
Wie hoch die Maklerrente in etwa ausfallen wird, können Makler bereits im Voraus mithilfe eines von Maxpool angebotenen Rentenrechners berechnen.
Haftpflichtkasse bietet Fahrrad-Schutzbrief in Hausratversicherung an
In Kooperation mit der Roland Schutzbriefversicherung hat die Haftpflichtkasse die Möglichkeit eines Fahrrad-Schutzbriefs in ihre Hausratversicherung integriert. So lassen sich Fahrräder versichern, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht gewerblich genutzt werden. Hierzu zählen nicht nur klassische Räder, sondern unter anderem auch Pedelecs und E-Bikes.
In den Hausrattarifen „Einfach Besser“ und „Einfach Komplett“ ist zwar eine Absicherung gegen Diebstahl bis 10.000 Euro bereits inkludiert. Mit dem neuen Fahrrad-Schutzbrief erweitert die Haftpflichtkasse ihr Angebot unter anderem um eine mobile Pannenhilfe, das Bereitstellen eines Ersatzrades oder die Übernahme von Hotelkosten. Das Angebot ist für die ganze Familie zu einem Beitrag von 21 Euro netto im Jahr erhältlich.
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