- Von Juliana Demski
- 29.06.2021 um 15:19
BU der Swiss Life ab sofort mit Günstigerprüfung
Ab sofort bietet die Swiss Life für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine neue Lösung für Beschäftigte an, die in Teilzeit arbeiten. Durch die neue Günstigerprüfung liegt eine Berufsunfähigkeit bei einer Teilzeitkraft bereits dann vor, wenn man die Teilzeittätigkeit nur noch weniger als drei Stunden ausüben kann.
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Konkret wird untersucht, ob die versicherte Person ihre Berufstätigkeit noch für drei Stunden oder mehr täglich ausüben kann beziehungsweise könnte. Ist dies nicht der Fall, erbringt Swiss Life die vereinbarten Leistungen. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person bereits bei Vertragsabschluss oder erst später eine Teilzeittätigkeit ausübt.
„Führt beispielsweise eine psychische Erkrankung bei einer in Teilzeit tätigen Bankkauffrau dazu, dass sie von ihren bisher vier Stunden täglich nur noch 2,6 Stunden täglich arbeiten könnte, würde nur ein Berufsunfähigkeitsgrad von 35 Prozent erreicht werden“, sagt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland. „Da das Restleistungsvermögen der Kundin aber weniger als drei Stunden täglich beträgt, kann als Folge der neuen Günstigerprüfung die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden.“
Unerheblich ist auch, aus welchem Anlass und für welchen Zeitraum eine Person in eine Teilzeittätigkeit wechselt. Die Möglichkeit der Günstigerprüfung steht angestellten Teilzeitbeschäftigten zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung und eine aufgrund der Günstigerprüfung gewährte Berufsunfähigkeitsrente wird solange erbracht, solange die Berufsunfähigkeit besteht.
Weitere Leistungsanpassungen
Zudem hat der Versicherer noch einige weitere Anpassungen vorgenommen. So kann künftig die Beitragsdynamik bis sechs Jahre vor Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer wahrgenommen werden – beim typischen Kunden mit Vertragsende zum Endalter 67 also eine Verlängerung von 55 auf 61 Jahre. In der Nachversicherungsgarantie gibt es zudem als neues Ereignis die „erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Vollzeittätigkeit“. Die entsprechende Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung kann in diesem Fall auf bis zu 18.000 Euro BU-Jahresrente vorgenommen werden.
Und: Sollte der Gesetzgeber die Altersgrenze für den Bezug der erstmaligen Altersrente anheben, so haben die Kunden künftig in den selbstständigen BU-Tarifen der Swiss Life – also der „Metall-Rente“, der „Klinik-Rente“ und des Arbeitskraftschutzes „Flex 2der IG BCE“ – bis zum Alter von 55 Jahren die Möglichkeit, später die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrags um die Zeitspanne zu verlängern, um die sich die Regelarbeitszeit der versicherten Person erhöht hat; maximal jedoch um fünf Jahre. Dies gilt sowohl für Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung als auch für Personen, die in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind.
Gothaer startet neue private Rentenversicherung …
Bei der Gothaer gibt es ab sofort einen neue private Rentenpolice mit den Namen „Garantie-Rente Index“. Die Ausgestaltung sei „sehr flexibel“ und könne individuell auf den Kunden angepasst werden – so lässt sich etwa die Beitragsgarantie zwischen 50 und 100 Prozent festsetzen. Darüber hinaus gibt es eine garantierte Mindestrente, einen garantierten Rentenfaktor und eine jährliche Renditesicherung. Der Kunde kann seine Anlagestrategie selbst bestimmen und aus verschiedenen Indizes wählen. Diese wiederum können jederzeit umgeschichtet werden.
Alle, die nachhaltig investieren wollen, können entsprechende Multi-Asset- oder Aktienindizes berücksichtigen. Das Online-Tool „Anlagekonfigurator“ informiert über das Indexportfolio der Gothaer „Garantie-Rente Index“ und unterstützt bei der Beratung des Kunden. Die „Garantie-Rente Index“ wird zudem im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) angeboten und bietet hier zusätzlich die Möglichkeit einer jährlichen garantierten Rentensteigerung bei Rückdeckungsversicherungen.
… und verbessert Kfz-Tarif
Die Gothaer hat auch an ihrer Kfz-Police herumgetüftelt und diese verbessert. So wurde der bisherige Beitragsvorteil für Kunden mit E-Autos auf 20 Prozent erhöht, und Autos mit hybridem Antrieb werden mit einem Nachlass von 5 Prozent versichert.
Weitere Leistungsverbesserungen für „grüne“ Autos sind:
- Bis 25.000 Euro Allgefahrendeckung für den Akku im Rahmen der Vollkasko
- Bis 25.000 Euro für Tierbiss- und Kurzschluss-Folgeschäden sowie Überspannungsschäden und Schäden durch Bedienfehler beim Laden des Akkus
- Bis 3.000 Euro für Brandschäden an Wallboxen/Ladestationen
- Akku-Entsorgungskosten nach einem Totalschaden bis 5.000 Euro abgedeckt
- Kosten für einen notwendigen Löschcontainer bis 2.000 Euro versichert
Treue Vollkasko-Kunden profitieren bei einem Selbstbehalt für die Vollkasko von 400 Euro und für die Teilkasko von 200 Euro bei Schadenfreiheit zudem von einer jährlich sinkenden Selbstbeteiligung.
Mit dem neuen Tarif können im Baustein „Top-Schutz“ außerdem Parkschäden am privaten Auto mit einer Schadenhöhe bis 250 Euro nach dem Smart-Repair-Verfahren über die Teilkasko und damit ohne Belastung des Schadenfreiheitsrabatts repariert werden – jedoch mit 50 Euro Selbstbeteiligung. Sind die Dellen oder Kratzer durch einen Teilkasko-Tatbestand – wie zum Beispiel durch Sturm – entstanden und hat der Kunde für die Teilkasko keinen Selbstbehalt vereinbart, entfallen die 50 Euro.
Der neue Baustein „Premium-Schutz“ bietet zusätzliche Erweiterungen der Kasko-Versicherung wie die Verlängerung der Neuwert- und Kaufpreisentschädigung auf bis zu 48 Monate, eine Autoinhaltsversicherung sowie die Absicherung von Eigenschäden bis 50.000 Euro.
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