- Von Juliana Demski
- 30.08.2021 um 07:34
R+V kooperiert mit Veloform für sprengsichere Geldautomaten
Gemeinsam mit dem Unternehmen Veloform hat die R+V Versicherung freistehende Pavillons für Geldautomaten entwickelt. Damit werden diese vor Explosionen geschützt – denn immer häufiger nutzen Kriminelle Sprengstoff, um Geldautomaten aufzubrechen.
„Wir haben nach einer sicheren Lösung außerhalb der Bankfilialen gesucht und sind auf die freistehenden Pavillons gestoßen“, so Frank Lohmeier, Risikoberater der R+V. Die ringförmigen Gebilde bestehen aus bis zu 15 Zentimeter starkem Stahlbeton und bringen zehn Tonnen auf die Waage. Im Inneren befindet sich der Geldautomat, Tastatur und Geldausgabe erreichen die Kunden über eine Art Fenster.
„Das Material ist ähnlich wie bei einem Bunker – mit herkömmlichen Sprengmitteln erreicht man da gar nichts“, ergänzt Anselm Franz, Geschäftsführer von Veloform, dem Hersteller der Betongebilde. Ihren Ursprung haben die Pavillons im Veranstaltungsbereich: Bei Festivals dienten sie als Kassenhäuschen, bei Messen als Ausstellungsräume.
Die Pavillons werden auf freistehenden Plätzen mit ausreichend Sicherheitsabstand zu umliegenden Häusern aufgestellt. „Damit ist die Gefahr für Anwohner und Bankgebäude gebannt“, erklärt Lohmeier. Das Konzept scheint anzukommen. „Wir werden derzeit von Anfragen geradezu überrannt“, sagt Veloform-Geschäftsführer Franz.
Vema vereinfacht Ermittlung der Sachversicherungssumme
Die Genossenschaft Vema sich gemeinsam mit einem Versicherer hat eine neue Lösung für die Ermittlung der Versicherungssumme in der Sachversicherung überlegt. Das Konzept: Liegt die Versicherungssumme (welche laut Vema weiterhin dem Versicherungswert entsprechen soll) über den bilanzierten Anschaffungs- und Herstellungskosten, plus Vorräte und 10 Prozent Pauschale, verzichtet der Versicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung.
Ein weiteres Spannungsfeld bei Großschäden ist häufig die Verletzung von vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, insbesondere beim Brandschutz. Deshalb berät der Versicherer den Versicherungsnehmer hierzu. Kommt es zum Schaden und wurden Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt oder der Schaden grob fahrlässig verursacht, nimmt der Versicherer erst bei den 5 Millionen übersteigenden Anteil eine Quotelung vor. Aktuell verhandele die Vema noch mit weiteren Versicherern, um das Konzept breiter aufzustellen, heißt es in einer Pressemitteilung.
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