- Von Juliana Demski
- 01.09.2021 um 18:02
„Arbeitskreis Beratungsprozesse“ mit Textmuster für Servicevereinbarungen
Der „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ bietet Versicherungs- und Finanzvermittlern Werkzeuge zur kundenorientierten Beratung an. Praktiker entwickeln hier Branchenlösungen im Austausch mit Verbänden, Verbünden und Produktgebern. Jüngstes Ergebnis dieser Zusammenarbeit sind Vertragsmuster für Servicevereinbarungen mit gewerblichen Kunden sowie mit Verbrauchern.
Der Servicevertrag Gewerbe regelt die Vergütung für zusätzliche produktunabhängige Serviceleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichten eines Versicherungsmaklers zählen und unabhängig von den Leistungen des Maklervertrags erbracht werden. Die Serviceleistungen stellen auf den Bedarf gewerblicher Kunden ab.
Der Servicevertrag Privat ist das Pendant in der Beratung von Verbrauchern. Hier stellt das Leistungspaket neben weiteren Services zum Beispiel ab auf ein Finanzgutachten nach DIN 77230 (Basisfinanzanalyse), die Betreuung von Fremdverträgen, das Aufbereiten von Unterlagen zur Steuererklärung und ein Privatsekretariat für die Korrespondenz mit Versicherungsgesellschaften und anderen Produktgebern. Auch hier ist eine Anpassung an das jeweilige Service-Portfolio des Maklers möglich.
An der Qualitätssicherung mitgewirkt hat die Expertengruppe Recht. „Uns war wichtig, alle relevanten Interessenvertreter ins Boot zu holen“, so Friedel Rohde, Koordinator des Arbeitskreises Beratungsprozesse. Als nächsten Schritt plane der Arbeitskreis derzeit die Veröffentlichung von Textvorlagen zur Honorarberatung und -vermittlung.
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