- Von Juliana Demski
- 11.10.2021 um 15:24
VHV überarbeitet Kfz-Flottenpolice
Die VHV Versicherung hat ihre Kfz-Flottenpolice „VHV Flotte-Garant 1+“ um neue Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge ergänzt. Diese gelten ab dem 1. Januar 2022.
Hier kommen die Updates im Überblick:
- Im Rahmen der Vollkaskoversicherung ist der Akku gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch jegliche Ereignisse, denen der Akku ausgesetzt ist (All Risk), versichert
- In der Teilkaskoversicherung sind außerdem spezifische Fahrzeug- und Zubehörteile (Wallboxen, Ladekarte, Ladekabel und das mobile Ladegerät) mitversichert
- Entsorgungskosten für Antriebs-Akkus sind bei einem Totalschaden mitversichert
- Überspannungsschäden an eigenen Wallboxen während des Ladevorgangs werden ersetzt
Aber auch für „normale“ Autos hat die VHV im „Exklusiv“-Paket Neuerungen geschaffen – darunter eine Neupreisentschädigung bis 36 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz, die Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bis 36 Monate nach Erwerb, die Übernahme von Kurzschlussfolgeschäden an angrenzenden Aggregaten bis 20.000 Euro und die Versicherung von Tierbissfolgeschäden bis 20.000 Euro.
Volkswohl Bund bietet Indexpolice als nachhaltige Version an
Die Indexrente „Klassik Modern“ aus dem Hause Volkswohl Bund gibt es bereits eine Weile. Die nachhaltige Version des Tarifs mit der Namesergänzung „Next“ ist jedoch neu. Hier hat der Kunde ein bedingungsgemäßes Recht auf Nachhaltigkeit – sowohl in der Ansparzeit als auch in der Rentenphase. „Klassik Modern Next“ ist aktuell nur als Privatrente erhältlich. Geförderte Varianten in Form der betrieblichen Altersversorgung und der Basis-Rente sollen folgen.
Allianz mit neuen Angeboten für Beamte in der PKV
Ab sofort bietet die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) ihre ambulanten Beihilfetarife mit Selbstbehalt auch in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen und Hessen an. Mit dem neuen Angebot geht die APKV auf die Wünsche ihrer Vertriebspartner ein, diese Art der Absicherung Beamten in ganz Deutschland gleichermaßen zu ermöglichen.
Insgesamt stehen Beamten fünf Tarifvarianten mit Erstattungssätzen zwischen 30 und 50 Prozent zur Verfügung. Die ambulanten Beihilfetarife ergänzen so passgenau die vom Dienstherren übernommenen Krankenversicherungsleistungen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen und ist auf maximal 500 Euro pro versicherte Person und Kalenderjahr beschränkt.
Zusätzlich können sich Beamte über Beitragsrückerstattungen freuen, wenn sie ein oder mehrere Jahre lang keine Rechnungen einreichen. Die APKV bezahlt ihnen für diese leistungsfreien Jahre bis zu 50 Prozent der Beiträge zurück. Wechselt ein Beamter von einer anderen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zur APKV, können die leistungsfreien Zeiten der vorherigen Versicherung angerechnet werden. Eine Beitragsrückerstattung von 50 Prozent ist so schon ab dem ersten Jahr möglich.
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