- Von Juliana Demski
- 03.11.2021 um 17:46
SDK bietet Vermittlern Zugang zu Appriori
Die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) stellt unabhängigen Vermittlern ab sofort den kostenlosen Zugang zur juristischen Informationsplattform Appriori zur Verfügung. Angeboten wird dieser Service von der Kanzlei Michaelis, mit der die SDK diesbezüglich zusammenarbeitet.
Die Plattform bietet unter anderem Vorlagen zu Themen wie Maklervollmacht, Datenschutz und Co. sowie weitere Services, die Experten auf dem jeweiligen Gebiet erarbeitet haben und die laufend geprüft werden. Außerdem stehen Lernvideos, Fachartikel sowie ein Aktualisierungsservice zur Verfügung.
Stuttgarter mit Unfallschmerzensgeld in Zahnzusatzpolice
Die Stuttgarter bietet im Rahmen ihrer Zahnzusatzversicherung „Smile!“ nun ein Unfallschmerzensgeld an. Mit dem Komfort-Paket erhalten Versicherte hier pauschal 500 Euro, mit dem Premium-Paket sogar 1.000 Euro Schmerzensgeld. Einzige Voraussetzung ist, dass ein Unfallereignis stattgefunden hat, das Zahnersatz oder Kieferorthopädie notwendig macht. Die 100-prozentige Erstattung beim Zahnersatz nach Unfall hat weiterhin Bestand.
Zudem gibt es neue kieferorthopädische Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 22. Lebensjahr. Der Premium-Tarif der Stuttgarter bietet in der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1 und 2 (leichte Zahnfehlstellungen) eine Kostenerstattung von bis zu 90 Prozent; maximal dürfen es 4.000 Euro sein. Für die KIG 3 bis 5 (mittlere bis starke Zahnfehlstellungen) liegt die Kostenerstattung der Stuttgarter bei maximal 2.000 Euro.
Eine weitere Neuerung: Die Leistungsstaffel bemisst sich künftig am Kalender- statt am Versicherungsjahr. Wird etwa ein „Smile!“-Vertrag erst in den letzten Monaten eines Jahres abgeschlossen, endet das vertragliche erste Kalenderjahr zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
Markel erweitert Cyber-Portfolio
Beim Münchner Versicherer Markel gibt es mit „Markel Cyber Solutions“ ein neues Cyber-Versicherungsprodukt. Hierfür hat Markel einen speziellen Deckungsschutz speziell für Industrie- und Produktionsunternehmen entwickelt. Gleichzeitig hat der Versicherer auch sein KMU-Produkt „Markel Pro Cyber V1“ verbessert.
Die Neuerungen im Überblick:
- Vereinfachte Bedingungswerke
- Aufnahme der „Cyber-Betriebsunterbrechung“ durch Verfügung einer Datenschutzbehörde
- Cyber-Spionage: Die Kosten für die Feststellung und Aufklärung von Zugriffen auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse werden übernommen
- Konsumentenschutzfonds: Wird der Versicherungsnehmer nach einem Cyber-Schaden dazu verpflichtet, in einen Konsumentenschutzfonds einzuzahlen, ersetzt Markel die zu leistenden Geldbeträge
- Die Preise im KMU-Segment bleiben stabil
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