- Von Lorenz Klein
- 16.06.2020 um 10:45
Eigentlich wollte der Bundestag das Gesetz zur Verlagerung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittler – weg von Gewerbeämtern und örtlichen IHK-Niederlassungen hin zur Bafin – bereits diese Woche abschließend beraten. Doch dieser Zeitplan gerät laut einem Medienbericht ins Wanken, denn die Regierungskoalition CDU/CSU und SPD sei sich in wichtigen Punkten weiter uneins.
Wie „Fonds Professionell“ am Montag berichtete, sollten der Finanzausschuss an diesem Mittwoch und der Bundestag am Freitag über das entsprechende Gesetz beraten, doch der entsprechende Tagesordnungspunkt sei abgesetzt worden. Das Fachmedium beruft sich auf eine Auskunft des Büros des Finanzpolitikers Carsten Brodesser (CDU), dem für das Gesetz zuständigen Berichterstatter des Ausschusses.
Finanzausschuss diskutiert Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler
„Durchschnittliche Kosten von über 4.000 Euro pro Jahr“
Der Dissens der Koalition darüber, ob Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) sowie Honorar-Finanzanlagenberater künftig einem anderen Aufsichtsregime unterliegen sollen, dürfte die Hoffnungen der Betroffenen schüren, dass die Pläne, wie sie vom SPD-geführten Bundesfinanzministerium (BMF) forciert werden, zumindest abgeschwächt werden.
Von den Vermittlern selbst sowie deren Interessenverbände wird das Projekt als sinnlos und zu teuer gebrandmarkt. So rief unlängst der Vermittlerverband AfW Betroffene dazu auf, ihrem Bundestagsabgeordneten anzuschreiben, um bei ihnen ein Umdenken „in letzter Minute“ zu erreichen (wir berichteten).
Am Ende „wieder nur die Banken oder Großvertriebe als Alternative in der Beratung“
Womöglich hat dieser Aufruf auch den Finanz- und Versicherungsmakler Carsten Keßler, Geschäftsführer der Exorior GmbH Makler aus Jena, dazu bewogen, sich mit einem offenen Brief an den Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, zu wenden.
Darin drückt Keßler seine Sorge aus, dass viele kleine Vermittlerbetriebe „diese weitere finanzielle Mehrbelastung nicht mehr aufbringen können oder wollen und aufgeben müssen“. Und dass die Kunden am Ende „wieder nur die Banken oder Großvertriebe als Alternative in der Beratung haben“ und die Bürger und Verbraucher wieder dort stünden, „wo wir vor 28 Jahren unsere Arbeit begonnen haben“. Und das habe aus seiner Sicht „mit Verbraucherschutz und Sozialdemokratie nun wirklich nichts zu tun“.
Pfefferminzia liegt der offene Brief vor. Im Folgenden wird dieser im Wortlaut widergegeben:
Offener Brief an die SPD-Bundestagsfraktion
geplanter Übertrag der Aufsicht zur Bafin zerstört den Mittelstand und Arbeitsplätze, stärkt Banken und Großvertriebe und senkt den Verbraucherschutz für alle Bürger und Verbraucher
Sehr geehrter Herr Schneider, Werte SPD-Abgeordnete,
mitten in der Coronazeit, wo sowieso schon sehr viele Probleme täglich zu bewältigen sind, habe ich mich als Unternehmer jetzt dazu entschieden, Ihnen persönlich meine Meinung zur geplanten Übertragung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern auf die Bafin mitzuteilen.
Ich arbeite seit über 28 Jahren sehr gerne als Versicherungsmakler und Finanzanlagenberater in unserem eigenen Unternehmen und wir betreuen unsere Kunden langfristig und ganzheitlich.
Nach diversen gesetzlichen Änderungen in den letzten 15 bis 20 Jahren, welche bereits mit hohem personellen und finanziellen Aufwand verbunden waren, sehen wir nun einer erneuten und völlig unnötigen weiteren Regulierung gegenüber.
Die Entscheidung, welche Sie jetzt gerade im Eiltempo vor der Sommerpause mitten in dieser schweren Zeit, voran die SPD, forcieren, ist aus meiner Sicht höchst kunden- und verbraucherschädlich und wird kurz bis mittelfristig viele Arbeitsplätze in unserer Branche kosten. Hier möchte ich Ihnen meine Sichtweise und Hintergründe aufzeigen:
Vorab dazu schon mal: Selbst der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss lehnen den Gesetzentwurf ab und empfehlen dies auch dem Bundesrat. Ebenso der Nationale Normenkontrollrat, der kurioserweise ja dem federführenden Finanzministerium unterstellt ist. Selbst in der eigenen Behörde werden also die Gründe für den Wechsel und die Berechnung der damit einhergehenden Kosten für die Betroffenen deutlich angezweifelt.
Unter anderem werden hier genauso wie aus den Kreisen der Betroffenen folgende Gründe gegen den Aufsichtswechsel genannt:
- „Es liegen keine Missstände vor, die eine Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar- Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erforderlich machen würden.“
- „Die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin wäre mittelstandsfeindlich und würde auch aus Sicht des Verbraucherschutzes keine Verbesserung bringen.
- „Soweit es in den letzten Jahren Finanzskandale gab, war dies nicht die Folge von Mängeln in der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler, sondern es waren vielmehr Produkt- bzw. Institutsskandale. Für die Prospektprüfung und die Institutsaufsicht war und ist bereits auch jetzt schon die Bafin zuständig.
- „Es steht zu befürchten, dass die höheren Kosten durch die umlagefinanzierte Aufsicht der Bafin und der durch den Aufsichtswechsel entstehende Bürokratieaufwand (…) viele kleine und mittelständische Finanzanlagenvermittler zur Geschäftsaufgabe bewegen werden.“
- „Die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin würde zu einem erheblichen Anstieg der Kosten für die kleinen und mittelständigen Finanzanlagenvermittler führen. […] Die im Gesetzentwurf vorgesehene Gebühr würde zum Teil eine Preissteigerung von 300 bis 500 Prozent bedeuten, was die klein – und mittelständischen Betriebe außerordentlich belasten würde.“
- „In vielen Fällen (auch wir) verfügen Finanzanlagenvermittler auch über eine Erlaubnis als Darlehensvermittler (Paragraf 34c GewO), Versicherungsvermittler (Paragraf 34d GewO) oder Immobiliendarlehensvermittler (Paragraf 34i GewO), welche weiter alle bei den IHK`s und Gewerbeämtern beaufsichtigt werden. Diese Gewerbetreibenden hätten damit zukünftig mit unterschiedlichen Erlaubnisbehörden zu tun. Synergieeffekte in der Aufsicht würden verloren gehen.“
- „Daneben ist der Gesetzentwurf auch aus Verbrauchersicht abzulehnen. Wegen der zu befürchtenden höheren Kosten und des größeren Bürokratieaufwands ist zu erwarten, dass zahlreiche unabhängige kleine – und mittelständische Finanzanlagenvermittler ihr Geschäft aufgeben werden. Es verbleiben vor allem Vermittler, die in Vertriebsstrukturen eingebunden sind und sich häufig nicht allein am Kundeninteresse orientieren, sondern auch an internen Ziel- und Absatzvorgaben. Für Verbraucher verschlechtert sich die Möglichkeit, Zugang zu unabhängiger Beratung zu erhalten.“
- Auch der Nationale Normenkontrollrat lehnt wie bereits erwähnt, den Übertrag der Aufsicht vehement ab. Interessant ist dabei vor allem, dass dieses Ressort dem von der SPD geführten Bundesfinanzministerium unterstellt ist!!
- Leider hat dieses Ressort den Erfüllungsaufwand und die weiteren Kosten nicht vollständig methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt.“
Falls Sie und die SPD dieses Entwurf umsetzen wird dies aus meiner Sicht zur Folge haben, dass viele kleinere Berater und Unternehmen, welche bereits viele Änderungen der letzten Jahre mit viel Fleiß, Schaffenskraft und hohem finanziellen Aufwand umgesetzt haben, nun daran scheitern werden.
In der aktuellen Coronazeit, wo sowieso schon viele Menschen in allen Berufsgruppen um ihr Überleben kämpfen, wir selbst in den letzten Wochen viel im Homeoffice arbeiten und nur begrenzt Kundentermine wahrnehmen konnten, wollen Sie und die SPD dieses unheilige Vorhaben nun im Eiltempo verabschieden!!!
Die Berechnungen zu den Vermittlern, welche nach Ansicht des BMF zur Bafin wechseln werden, ist völlig unrealistisch. Denn diese basieren auf Annahmen, welche mir wieder beweisen, dass aktuelle Politik total weltfremd und nicht mehr am Puls der Menschen ist. Unsere tatsächliche Arbeit ist ihnen weder bekannt noch interessiert sich seitens der Politik wirklich jemand dafür. Ohne Intensiv in unsere praktische Arbeit zu schauen, werden Gesetzesvorhaben eingebracht, die in der Theorie ganz nett klingen an der Wirklichkeit aber völlig vorbei gehen und im Ergebnis das Gegenteil von dem erreichen, was sie eigentlich erreichen sollen.
Viele meiner Kolleginnen und Kollegen in Einzel – oder Kleinunternehmen, werden diese weitere finanzielle Mehrbelastung nicht mehr aufbringen können oder wollen und aufgeben müssen.
Das wird bedeuten, dass die angenommenen Zahlen von Vermittlern, unter der Bafin-Aufsicht deutlich unter den Zahlen der Gesetzesbegründung liegen werden. Zusätzlich haben wir eine hohe Anzahl von Paragraf 34f-Vermittlern die für Großvertriebe wie zum Beispiel DVAG, MLP oder Swiss-Life-Select oder unter anderen Haftungsdächern arbeiten. Wir reden hier sicher über ca. 15.000 Vermittler, nur bei diesen drei großen Vertrieben. Diese Vertriebe werden Vertriebsgesellschaften gründen und Ihre Vermittler darunter führen. Diese Vertriebsgesellschaften werden dann seitens der Bafin quasi als eine Einheit geprüft.
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