- Von Lorenz Klein
- 20.07.2018 um 10:44
„Der Provisionsdeckel alleine reicht nicht, sonst verlagern die Unternehmen die Belastungen in die Verwaltungskosten und unterm Strich bleibt alles beim alten“, wird Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), in einer Mitteilung der Verbraucherschützer zitiert.
Man brauche daher „harte Leitplanken“, so Kleinlein. Ohne auch die Verwaltungskosten zu beschränken, bleibe ein Provisionsdeckel „wirkungslos“.
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„Ein Provisionsdeckel schafft neue Fehlanreize“
Der BdV sei „bei diesen Umgehungstatbeständen auch bereits juristisch aktiv“, heißt es. Das bedeutet, dass der Verein jene Versicherer verklagen will, die „durch zu hohe Verwaltungskosten eine Provisionsbeschränkung umgehen“ würden. Erste Gerichtsverfahren sollen demnach bald beginnen.
Dem BdV ist der angedachte Deckel von 2,5 Prozent zu hoch
Außerdem fordert der BdV eine niedrigere Grenze für den Deckel, als die 2,5 Prozent, die bisher angedacht sind. Weitere 1,5 Prozent könnten hinzukommen, wenn Vermittler bestimmte Qualitätskriterien, wie niedrige Storno-Quoten, erfüllten. Dazu meint der Verein: „Provisionen zwischen 2,5 Prozent und 4 Prozent der Beitragssumme zuzulassen, gibt dem Provisions-Missbrauch weiterhin zu viel Raum.“
Alles was als Provision über 1,5 Prozent der Beitragssumme hinausgeht, sei „unredlich“, so Kleinlein. „Die einzige echte Alternative zu einem spürbaren Provisionsdeckel ist ein Provisionsverbot.“
Provisionen auf mindestens zehn Jahre verteilen, fordert der Verein
Auch bei der Verteilung der Provisionen sieht der BdV Handlungsbedarf. Demnach sollten Provisionen auf mindestens zehn Jahre verteilt werden. „Nur, wenn Provisionen verteilt werden, haben Vermittler einen Anreiz, die Kundinnen und Kunden auch nachhaltig gut zu betreuen. Bei Riester-Verträgen werden schon heute die Provisionen verteilt. Das sollte auch bei allen anderen Vorsorgeprodukten geschehen“, so Kleinlein.
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