Der scheidende Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: Sein Ministerium hat die Investmentsteuerreform auf den Weg gebracht. © dpa/picture alliance
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  • 18.10.2017 um 09:57
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Mit der Reform des Investmentsteuergesetzes gilt ab 1. Januar 2018 eine neue Zeitrechnung. Wie wirkt sich diese auf Fondspolicen aus? Was Makler jetzt wissen müssen, haben wir in sechs Blöcken für Sie zusammengefasst.

2.    Was ändert sich nun ab 1. Januar 2018?

Künftig verlagert sich die Besteuerung vom Anleger auf den Fonds selbst. „Dazu müssen die Fonds auf deutsche Dividenden und Immobilienerträge direkt aus dem Fondsvermögen Steuern abführen“, erklärt Jens Patze, Produktmanager Helvetia Leben das Prozedere. 15 Prozent Steuern fallen hierauf an. Andere Ertragsarten wie Zinsen oder Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren sind auf Fondsebene steuerfrei.

Um die steuerliche Vorbelastung wieder auszugleichen, erhält der Sparer eine Teilfreistellung der Erträge, die er aus dem Investmentfonds bekommt. Je nach Fonds liegt dieser Betrag zwischen 15 und 80 Prozent. Bei Aktienfonds mit einer Aktienquote von 51 Prozent oder darüber sind beispielsweise 30 Prozent der Erträge steuerfrei.

Ist eine Mindestaktienquote in den Anlagerichtlinien des Fonds nicht aufgeführt, entfällt die Teilfreistellung. Bei der Fondspolice liegt dieser Freistellungsbetrag bei pauschal 15 Prozent – egal, welche Fonds sich der Anleger aussucht.
„Das bedeutet, dass 15 Prozent der erzielten Erträge und Wertzuwächse aus den Investmentfonds nicht besteuert werden“, sagt Claudia Schäfer, Teamleiterin Steuer bei Standard Life.

Quelle: Helvetia

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