Der scheidende Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: Sein Ministerium hat die Investmentsteuerreform auf den Weg gebracht. © dpa/picture alliance
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  • 18.10.2017 um 09:57
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Mit der Reform des Investmentsteuergesetzes gilt ab 1. Januar 2018 eine neue Zeitrechnung. Wie wirkt sich diese auf Fondspolicen aus? Was Makler jetzt wissen müssen, haben wir in sechs Blöcken für Sie zusammengefasst.

3.    Was gilt bei Riester- und Rürup-Verträgen?

„Riester- und Rürup-Verträge werden speziell steuerlich gefördert“, so Schäfer. Und um diese Förderung nicht nachteilig zu beeinflussen, habe der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung vorgesehen.

Schäfer: „Fonds, an denen sich ausschließlich steuerlich begünstigte Anleger beteiligen, können sich auf Antrag beim Finanzamt vom Steuerabzug beziehungsweise von der Steuerpflicht für Immobilienerträge befreien lassen.“ Steuern auf diese Fonds werden dann gar nicht erst erhoben.

Die zweite Variante sieht vor, dass Fonds mit steuerlich begünstigten und steuerlich nicht begünstigten Anlegern sich anteilig einbehaltene Steuern erstatten lassen können und diese den steuerbegünstigten Anlegern dann zurückzahlen.

Dass Riester- und Rürup-Produkte speziell behandelt werden, liegt daran, „dass die Erträge dieser Produkte bereits der nachgelagerten Besteuerung unterliegen“, so Inter-Mann Müller.

Quelle: BVI, Helvetia. Illustrationen: Topp Yimgrimm/iStock

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