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- 18.10.2017 um 09:57
6. Welche Folgen wird das Ganze für die Versicherer haben?
Vor allem mehr Aufwand. „Sie müssen sicherstellen, dass von Erträgen und Wertzuwächsen, die ab dem 1. Januar 2018 entstehen, bei der Kapitalauszahlung 15 Prozent nicht dem Abzug von Kapitalertragsteuer unterliegen“, sagt Schäfer.
Die Versicherungsgesellschaften müssten auch darüber hinaus entscheiden, ob sie neue Fonds für die steuerbegünstigten Anleger im Rahmen von Rürup- oder Riester-Verträgen anbieten wollen oder wie das Erstattungsverfahren in diesem Zusammenhang aussehen könnte.
Aufgabe der Anbieter ist es auch, Versicherungsmaklern die Beratung zu erleichtern. Schäfer: „Der Kunde wird vermutlich wissen wollen, wie hoch seine voraussichtliche Steuerlast ist. Handelt es sich um 2.000 Euro oder um ein paar Cent?“ Hier müssten die Versicherungsunternehmen Maklern diverse Beispielrechnungen zur Verfügung stellen, die zeigten, wie hoch die Steuerbelastung in Fonds sein könnte.
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