- Von Lorenz Klein
- 17.12.2018 um 15:24
Kommt es bei einer Riester-Rentenversicherung zu einer Zulagenerhöhung, werden dann auch die Abschluss- und Vertriebskosten erneut berechnet?
Diese Frage hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gestellt und verweist in einer aktuellen Mitteilung auf einen Fall, der laut Verbraucherschützer befürchten lasse, dass das mehrfache Abrechnen von Kosten bei vielen Versicherern zur Praxis gehöre. Der Gesetzgeber müsse gegen doppelte Kosten bei der Riester-Rentenversicherung einschreiten, forderten die Verbraucherschützer sogleich. Denn bislang sei die doppelte Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten per Gesetz nicht ausgeschlossen.
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Konkret berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband über einen Fall beim Versicherer Württembergische Leben (W&W Leben), der den Marktwächtern vorliegt.
Demnach zahlte ein Versicherter mehrere Jahre in eine Riester-Rentenversicherung ein – und zwar mit dem Höchstbetrag von 1.946 Euro, zuzüglich der Grundzulage von 154 Euro, deren Summe er ebenfalls aus eigener Tasche zahlte. Für die Summe aller Eigenbeiträge zahlte der Verbraucher laut VZBV in den ersten fünf Jahren die für die gesamte Laufzeit anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 4,5 Prozent.
Danach wurde der Versicherte kinderzulagenberechtigt, der Eigenbeitrag – auf den er Abschluss- und Vertriebskosten gezahlt hatte – sank entsprechend. Der Gesamtbeitrag blieb aber gleich. Was dann folgte, schildern die Verbraucherschützer so:
„Die Württembergische berechnete ihm auf Grund dieser Änderung erneut Abschluss- und Vertriebskosten auf die neue Kinderzulage – dieses Mal von vier Prozent. Und das obwohl der Verbraucher auf die durch die Kinderzulage wegfallenden Beiträge bereits Abschluss- und Vertriebskosten in voller Höhe gezahlt hatte.“
Zugleich habe die W&W Leben angekündigt, dass der Kunde nach dem Wegfall der Zulage erneut mit Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 4,5 Prozent Kosten auf die dann wieder erhöhten Eigenbeiträge rechnen müsse.
Für Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim VZBV, ein Unding: „Kosten dürften nur entstehen, wenn die Gesamtsparleistung der Verbraucher auch wirklich steigt“, sagte sie und fordert nun ein Einschreiten der Bundesregierung: „Die mehrfache Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten muss gesetzlich unterbunden werden.“
Was sagt W&W Leben zu dem Fall?
Die Württembergische Leben beschwichtigt. Auf Anfrage von Pfefferminzia teilt eine Sprecherin mit:
„Der durch den Verbraucherzentrale-Bundesverband jetzt gemeldete Fall eines Riester-Vertrags mit doppelt abgerechneten Abschluss- und Vertriebskosten stellt eine nur in sehr seltenen Einzelfällen vorkommende Konstellation dar. Vertragsanpassungen durch gesenkte Eigenbeiträge infolge geänderter Zulagen,…, kommen bei weniger als 0,1 Prozent der entsprechenden Verträge der Württembergischen Lebensversicherung vor. Prinzipiell bemüht sich die Württembergische Lebensversicherung auch hier immer um kulante Regelungen im Sinne des Kundeninteresses.“
Die Nachfrage von Pfefferminzia, ob es bei W&W Leben eine generelle Überprüfung der bisherigen Praxis geben werde oder stattdessen ein fallbezogenes Handeln, dass sich betroffene Kunden also aktiv bei W&W Leben beschweren müssen, beantwortete das Unternehmen so:
„Eine Überprüfung hat bereits stattgefunden. Es handelt sich pro Jahr lediglich um eine Handvoll Beschwerden. Mit den Beschwerdeführern sind wir im Gespräch und bieten eine kulante Lösung an.“
Die Verbraucherschützer dürften sich wohl kaum mit kulanten Lösungen zufrieden geben. Sie hegen die Vermutung, dass auch die Kunden anderer Versicherer betroffen seien. Konkrete Fälle lägen zwar noch nicht vor, räumt der VZBV ein, man hoffe aber auf entsprechende Hinweise von Verbrauchern, die sich bei ihrem Versicherer erkundigen sollten.
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