- Von Lorenz Klein
- 17.12.2018 um 15:24
So sei zu befürchten, dass auch andere Versicherer für jede Form von Zulagenerhöhung die Abschluss- und Vertriebskosten erneut berechnen – zum Beispiel bei der jüngsten Erhöhung der Riester-Grundzulage um 21 Euro, heißt es seitens der Marktwächter.
Weiß man beim Versicherungsverband GDV mehr zum Thema?
Man habe „keine Erkenntnisse“, so ein Verbandssprecher gegenüber Pfefferminzia, „zur Verbreitung dieses spezifischen Problems“. Allerdings sehe auch der GDV „grundsätzlich Reformbedarf bei der Riester-Rente und der zu komplexen Fördersystematik“. So sei der beschriebene Effekt auch dieser Komplexität geschuldet, heißt es. Zugleich sieht der Verband auch die Sparer in der Verantwortung:
„Sinnvoll wäre, wenn zusätzliche Kinderzulagen immer zu einer Erhöhung der Versicherungsleistung genutzt würden und nicht zu einer Absenkung der Eigenbeiträge. Es ist unserer Ansicht nach nicht sinnvoll, dass der Staat über ein bestimmtes Zulagensystem systematisch Anreize setzt, den Eigenaufwand zu minimieren.“
Die Verbraucherschützer äußern hingegen ganz andere Kritikpunkte in Richtung Staat:
„Die doppelte Berechnung von Abschluss- und Vertriebskosten belastet Riester-Sparer mit Kindern am stärksten – also ausgerechnet die Verbraucher, die vom Gesetzgeber als besonders förderungswürdig erachtet werden.“
Und VZBV-Frau Mohn wird noch deutlicher: „Dieser Fall zeigt exemplarisch, wo die Probleme der privaten Altersvorsorge unter Riester liegen. Der Vertrieb hält doppelt die Hand auf, nur weil Teile des Eigenbeitrags zwischenzeitlich durch eine Riester-Zulage ersetzt werden.“
Altersvorsorgefonds nach schwedischem Vorbild
Aus Sicht der Verbraucherschützer sollte die private Altersorge durch einen Altersvorsorgefonds nach schwedischem Vorbild „grundsätzlich reformiert“ werden. Ein solcher Fonds würde mit stark reduzierten Vertriebskosten auskommen und flexible Einzahlungen zulassen, heißt es zur Begründung.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren