- Von Redaktion
- 29.06.2016 um 21:20
Andererseits solle es Auswahlmöglichkeiten geben, um die Qualität zu verbessern und so viele standardisierbare Angaben wie möglich zu erhalten. Folgefragen zu medizinischen Angaben sollten so kurz wie möglich gehalten werden und auch nur sparsam vorkommen. Es sollte auch die Möglichkeit geben, Befunde oder medizinische Unterlagen etwa über das Smartphone hochzuladen und mit einzureichen.
Weitere Anforderungen der Maklerschaft sind neben einer intuitiven Benutzerführung etwa die Einsetzbarkeit der Lösung am Point of Sale – sie soll jederzeit einsetzbar sein und schnelle, verlässliche Ergebnisse liefern. Dafür bieten sich vor allem webbasierte Anwendungen an. Wichtiger Punkt ist auch, dass das Angebot aktuelle Datenschutzanforderungen erfüllt und aktuelle Entwicklungen zeitnah berücksichtigt.
Anbieter sollte im Markt verankert sein
Und was wünschen sich die Versicherungsgesellschaften von einem Risikovoranfrage-Programm? „Wichtig sind natürlich die technischen Voraussetzungen, damit die externe Software gut an unsere internen Prozesse angebunden werden kann“, sagt Frank Kettnaker, Mitglied des Vorstands des Alte Leipziger – Hallesche Konzerns. „Auch ist es gut, wenn der Anbieter der Software bereits im Markt verankert ist.“
Die Einbindung ist dabei mal mehr und mal weniger aufwendig. „Soll das Tool beispielsweise nur gesunde Interessenten von solchen mit Vorerkrankungen trennen und diese Anträge dann in eine manuelle Prüfung weiterleiten, ist die Einbindung innerhalb von 6 bis 9 Monaten möglich“, so Kettnaker weiter. Bei einer möglichst kompletten Risikoprüfung dauere das Ganze natürlich länger – schon mal 12 bis 18 Monate.
Entbindet den Makler nicht von der Haftung
Bleibt die Frage, ob der Makler haftungstechnisch auf der sicheren Seite ist, wenn er ein derartiges Tool benutzt? Von der Stuttgarter heißt es dazu: „Eine Software zur Risikoprüfung enthaftet den Makler nicht. Das Ausfüllen von Antragsfragen und die Befüllung einer Software zur Risikoprüfung sind haftungsrechtlich gleich zu behandeln.“
Dem stimmt auch Versicherungsmakler Philip Wenzel zu: „Was die Haftung betrifft, ist es an sich egal, ob ich die Gesundheitsfragen in Anwesenheit des Kunden in den PDF-Antrag des Versicherers eintrage oder ein Online-Tool dafür nutze. Der Versicherungsnehmer wird nicht angemessen Zeit haben, um sich an alle Arztbesuche der letzten fünf Jahre zu erinnern. Im Zweifelsfall fällt das dem Makler auf die Füße.“
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