- Von Redaktion
- 04.02.2020 um 10:17
Wie errechnen Sie, was der Kunde bekommt?
Glaubach: Zur Berechnung der Ansprüche arbeiten wir mit erfahrenen Versicherungsmathematikern zusammen. Basis für die standardisierten Vorgänge bilden Algorithmen. In die Berechnung fließen zudem die Geschäftszahlen des Versicherers. Ein Beispiel: Einer unserer Kunden hatte in seinen gekündigten Lebensversicherungsvertrag rund 150.000 Euro eingezahlt. Von seiner Versicherung erhielt er einen Rückkaufswert, der mit 3.610 Euro unter dem eingezahlten Betrag lag – also bei 146.390 Euro. Wir zahlten ihm sofort einen Kaufpreis von rund 7.700 Euro, insgesamt also 154.090 Euro. Der Verlust war somit mehr als ausgeglichen. Sein Vermittler erhielt parallel dazu eine vierstellige Provisionszahlung. Sollten wir dann noch erfolgreich mit unserer Widerspruchsklage sein, kann der Kunde in diesem Fall noch mit einem Bonus in Höhe von fast 5.000 Euro rechnen. War die Lebensversicherung für den Kunden eine ernüchternde Langzeitinvestition, kann der Kunde mit STAR FUND seine Verluste also auf ein Minimum beschränken und in der Folge zusätzlich noch einen Gewinn durch unsere Prozessbemühungen generieren.
Welche Kriterien muss ein Vertrag erfüllen, um rückabwickelbar zu sein?
Paschke: Allen Versicherungsverträgen aus den Jahren 1994 bis 2007, die eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung hatten, kann widersprochen werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag ausgelaufen ist, gekündigt wurde oder noch läuft. Jeder Vertrag wird auf Wirtschaftlichkeit von unseren Experten kostenlos geprüft. Bei einem gut laufenden Vertrag raten wir auch schon einmal von einer Rückabwicklung ab. Eine Vielzahl aller Verträge sämtlicher Versicherungsunternehmen weisen im vorbezeichneten Zeitraum Fehler in der Widerspruchsbelehrung auf. Das spiegelt sich auch in unserem Portfolio wider, denn wir übernehmen die Durchsetzung gegen fast alle Versicherungsunternehmen. Unbestritten ist, dass ein Vertrag, der sich grundsätzlich zur Rückabwicklung eignet, gewisse Kriterien erfüllen muss. So muss etwa der Wohnsitz des Kunden bei Vertragsabschluss in Deutschland gewesen sein und er darf sein Widerspruchsrecht in der Vergangenheit noch nicht ausgeübt haben. Zur lückenlosen Nachvollziehbarkeit müssen die Vertragsdokumente eingereicht werden. Unabdingbar sind hier der Antrag, der Versicherungsschein und das Policen-Begleitschreiben.
Was passiert dann genau bei einer Rückabwicklung des Vertrags?
Paschke: Bei einem erfolgreichen Widerspruch erhält der Kunde sämtliche eingezahlte Beiträge zurück. Im Grunde genommen ist es so, als hätte der Vertrag nie existiert und alle Finanztransaktionen – also alle eingezahlten Beiträge des Versicherungsnehmers – werden rückgängig gemacht. Der Versicherte hat zudem Anspruch auf die Zinsen, die mit dem angelegten Geld durch den Versicherer erwirtschaftet wurden. STAR FUND kauft die Rückabwicklungsansprüche vom Kunden, um diese rechtlich durchzusetzen. Nach Einreichen der Unterlagen durch den Vermittler und positiver Ankaufsbewertung durch uns, erhalten Vermittler und Kunde eine Direktauszahlung innerhalb von 20 Tagen. Danach beginnt der eigentliche Prozess des Widerspruchs, den wir komplett übernehmen. Bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche erhält der Kunde im besten Fall noch eine Erfolgsbeteiligung. Dabei trägt der Fonds über den gesamten Prozess hinweg das finanzielle Risiko. Was uns außerdem unterscheidet: Der Kunde benötigt keine Rechtsschutzversicherung, um zu seinem Recht und damit zu seinem Geld zu kommen.
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