- Von Andreas Harms
- 18.03.2025 um 10:46
Aus den Räumen der Unternehmensberatung Bearingpoint in Berlin hat man einen guten Blick auf das Wirtschaftsministerium. Das trifft sich gut. Denn was der Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung, Frank Rottenbacher, als Gastredner da mitbringt, hat genau mit eben jenem Ministerium zu tun.
Es ist Freitag, der 7. März, zweiter Tag der Hop-On-Hop-Off-Tour von Pfefferminzia durch Berlin (Eindrücke gibt es hier). Die Sonne strahlt vom wolkenlosen Himmel herab. Also eigentlich ein schöner Tag. Wenn nur nicht dieser neue Regulierungskram wäre.
Denn im Wirtschaftsministerium soll man in den kommenden Monaten dem ABC des Vermittlers einen weiteren Buchstaben hinzufügen. Inklusive Prüfung und Lizenz. Sozusagen elfmal gibt es inzwischen den Lizenzparagraf 34 der Gewerbeordnung. Nummer 34 selbst bezieht sich auf die Pfandleihe. Bei Paragraf 34j, der Verordnungsermächtigung, ist derzeit erstmal Schluss.

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Nun soll Paragraf 34k folgen und Verbraucherkredite (auch: Ratenkredite) intensiv regeln. „In Europa ist das schon über die Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen und bis 2026 soll man es in Deutschland umsetzen“, kündigt Rottenbacher an. Der Plan ist, dass Deutschland bis zum 20. November 2025 die nötigen Vorschriften erlässt. Genau ein Jahr später, am 20. November 2026 sollen sie dann greifen.
41 Prozent der Vermittler nach Paragraf 34d vermitteln auch Kredite
Moment mal! Versicherungsvermittler und Ratenkredite? Passt das überhaupt zusammen? Ja, bestätigt Rottenbacher. Laut einer AfW-Umfrage vermitteln 41 Prozent der Vermittler mit Lizenz nach Paragraf 34d („Versicherungsvermittler, Versicherungsberater“) durchaus auch solche Kredite. Da geht es um die neue Terrasse am Haus, für die nicht gleich wieder ein neuer Baukredit hersoll. Oder ums Auto oder die neue Heimkinoanlage, für die man gerade nicht flüssig genug ist. Über 25.000 Euro im Schnitt pro Kredit reden wir hier.
Mit am Tisch sitzt als Gast ein Makler aus Neubrandenburg. Ich blicke fragend zu ihm hinüber, ob auch er Kredite vermittelt. Er nickt. Ja, kommt immer mal wieder vor.
Und wer so etwas vermittelt – also auch er –, wird demnächst zeigen müssen, dass er es auch kann und darf. Es werde neue Prüfungen geben, höchstwahrscheinlich keine Alte-Hasen-Regelung und auch keine Übergangsregelung, warnt Rottenbacher. Eben weil das auch in der Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union so nicht vorgesehen ist.
Prüfung zu Paragraf 34k kürzer als die anderen
Die Prüfung werde bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) angesiedelt, inhaltlich aber noch nicht ganz klar sein. Er zeigt sich aber zuversichtlich, dass sie kürzer wird als die Prüfungen zu den Paragrafen 34d und 34f („Finanzanlagenvermittler“).
Die Ziele dieser Maßnahmen sind eher vage ausgedrückt, zielen aber ganz einfach auf sauberes Geschäftsgebaren. Demnach sollen Kreditvermittler angemessene Fähigkeiten und Kenntnisse mitbringen, um Kreditverträge anbieten, gestalten und abschließen zu können. Sie müssen sauber beraten können und Kunden auf ihre Rechte als Verbraucher aufklären können. Ziel sei es, „ein hohes Maß an Professionalität zu gewährleisten“, wie es in der EU-Richtlinie an gleich mehreren Stellen heißt.
Nach bestandener Prüfung müssen sich auch Vermittler von Verbraucherkrediten in ein Register eintragen. Ob sie sich allerdings anschließend auch weiterbilden müssen, ist noch nicht klar, wird aber derzeit diskutiert.
Bisher sind vermittelte Ratenkredite übrigens in Paragraf 34c Gewerbeordnung mit erfasst, allerdings ohne Register und Sachkunde-Prüfung und so weiter. Mehr Infos zur Materie gibt es auf der Seite der „Going Public – Akademie für Finanzberatung“.


Stefan Maurmann
Vor 2 StundenIch wünsche mir Sachkundeprüfungen für die Politiker, die sich immer neue Vorgaben einfallen lassen.
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kommentierenStefan Maurmann
Vor 2 StundenIch wünsche mir Sachkundeprüfungen für die Politiker, die sich immer neue Vorgaben einfallen lassen.