Schulungsmaßnahmen sind enorm wichtig, um das Geldwäschegesetz umsetzen zu können © GraphicMama-team / Pixabay
  • Von Oliver Lepold
  • 12.02.2024 um 16:14
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lesedauer Lesedauer: ca. 05:15 Min

Seit Jahresbeginn müssen Versicherungsvermittler die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) in ihrem Unternehmen intern umgesetzt und sich auf dem GoAML-Portal registriert haben. Was das konkret bedeutet und wie teuer es für nachlässige Vermittler werden kann, erklären wir hier.

Bei einem Versicherungsvertrag also der Bezugsberechtigte, die versicherte Person oder der Beitragszahler. Bei juristischen Personen häufig die Gesellschafter oder Anteilseigner. „Wird hier eine Verschleierung oder Täuschung vermutet, muss der Vermittler seinen Geldwäscheverdacht an das Meldeportal GoAML übermitteln“, so Wirth weiter. Höhere Sorgfaltspflichten gelten zudem bei politisch exponierten Personen wie Abgeordneten oder Vorstandsmitgliedern staatseigener Unternehmen und ihrem Umfeld.

„Zu den verstärkten Sorgfaltspflichten bei potenziell erhöhtem Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gehört, dass ein Nachweis über die Mittelherkunft eingeholt werden muss“, betont Sarah Lemke, Syndikusrechtsanwältin der Netfonds Gruppe. „Neben einer verstärkten kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung ist auch die Zustimmung eines Mitglieds der Führungsebene des Unternehmens notwendig, um die Geschäftsbeziehung mit dem betroffenen Kunden begründen beziehungsweise fortführen zu können“, so Lemke weiter.

Alle laufenden Verträge müssen ohnehin vom Vermittler überwacht werden. Speziell Vertragsänderungen wie die Änderung des Versicherungsnehmers, des Bezugsberechtigten oder des Beitragszahlers müssen überprüft werden. Aufmerksam sollte man auch bei Erhöhungen, Zuzahlungen, Entnahmen oder Kündigungen sein. All das kann, muss aber natürlich nicht zwangsläufig ein Indiz für einen Geldwäschefall sein.

Verdacht melden

Um eine Verdachtsmeldung abzugeben, benötigen Vermittelnde eine Registrierung im Portal GoAML. Dazu sind seit 1. Januar 2024 alle unter das GwG fallenden Vermittler verpflichtet. Auf der Website des Zolls gibt es dazu Erläuterungen und ein Video-Tutorial, wie die Registrierung funktioniert.

„Selbstredend darf die betroffene Person nicht über eine Verdachtsmeldung informiert werden. Die Transaktion, wegen der eine Meldung erfolgt, darf zudem frühestens nach Ablauf von drei Werktagen nach Meldung durchgeführt werden – es sei denn, die FIU hat die Durchführung untersagt oder ihr bereits zugestimmt“, betont Lemke.

Noch gibt es keine Sanktionen für Registermuffel, aber diese sind ab 2025 zu erwarten. „Deutschland gilt international als Hochburg der Geldwäsche, die Regierung und auch die Behörden nehmen das Thema sehr ernst. Erste anlasslose Kontrollen von Vermittlern finden bereits statt“, weiß Norman Wirth. Die Vermittler erhalten dann zum Beispiel einen Fragebogen mit 30 Fragen dazu, wie sie die Vorgaben des GwG einhalten, die sie kurzfristig beantworten müssen. Wer sich nicht um das Thema gekümmert hat, hat dann ein Problem.

Geldbußen von bis zu 150.000 Euro

„Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Die Schwelle zur Strafbarkeit liegt hier sehr niedrig. Als Ordnungswidrigkeit wird dies mit Bußgeldern geahndet“, so Wirth. Und diese können richtig schmerzen. „Abhängig vom Verschuldungsgrad und Tatbestand sind Verstöße mit Geldbußen von 50.000 Euro oder sogar bis 150.000 Euro bedroht“, weiß Netfonds-Expertin Lemke. Bei sehr schwerwiegenden Verstößen können sogar Strafen in Millionenhöhe verhängt werden.

Die Vermittlerverbände setzen sich dafür ein, das Thema Geldwäsche ernst zu nehmen, denn viele Vermittler kennen ihre vollständigen GwG-Pflichten offenbar noch nicht. So sind sich laut aktuellem AfW-Vermittlerbarometer zwar zwei Drittel der befragten Vermittler (67 Prozent) sicher, dass ihr Unternehmen GwG-konform aufgestellt ist. Doch nur rund jeder Vierte (27 Prozent) führt tatsächlich eine regelmäßige, jährliche Risikoanalyse durch (siehe Grafiken links).

„Wir appellieren an alle betroffenen Vermittler, sich mit den Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu beschäftigen. Es ist nun einmal gesetzliche Pflicht, der Aufwand der Umsetzung ist wirklich überschaubar, und es erspart möglicherweise ganz erheblichen Stress“, rät AfW-Vorstand Wirth.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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